Die Bundesländer wollen den Anbau gentechnisch veränderter Organismen bundesweit einheitlich einschränken. Dazu haben sie am 25.09.2015 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes beschlossen.
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Ziel: Einheitliches Verfahren und bundesweite Verbote oder Beschränkungen
In dem Gesetzentwurf schlagen die Länder einen Regelungsrahmen vor, um die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Anbaubeschränkung oder -untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland nutzen zu können. Ziel ist es nach Angaben des Bundesrates, ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen beziehungsweise Verbote zu erreichen.