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Bundesrat fordert höhere Strafen für illegale Autorennen

Schutz des Anwaltsberufs

Der Bundesrat will illegale Autorennen härter bestrafen, um effektiver gegen die sogenannte Raser-Szene vorgehen zu können. Immer wieder sorgten spektakuläre Unfälle für Aufsehen – ausgelöst durch spontane Beschleunigungsrennen nach einem Ampelstopp oder auch organisierte überörtliche Rennen, die die Teilnehmer als "Freizeitbeschäftigung" ansähen, erläutert die Länderkammer. Dabei seien tragischerweise auch Unbeteiligte getötet oder schwer verletzt worden. Bislang könne die Beteiligung an solchen Autorennen nur als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen geahndet werden. In einem am 23.09.2016 beschlossenen Gesetzentwurf (BR-Drs. 362/16 (B)) schlägt der Bundesrat vor, einen neuen, eigenen Straftatbestand zu schaffen, um die Sanktionsmöglichkeiten in der Praxis zu verbessern.

Von der Ordnungswidrigkeit zum Straftatbestand

Die Ablösung der Bußgeld- durch Straftatbestände würde es ermöglichen, die Höchststrafen für illegale Autorennen empfindlich anzuheben, so der Bundesrat. Auch das erhebliche Gefährdungspotenzial von Leib und Leben soll sich in der Heraufstufung von einer Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat widerspiegeln. Vorgesehen sind Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren für besonders schwere Fälle. Das Veranstalten illegaler Autorennen soll darüber hinaus in den Katalog derjenigen Delikte aufgenommen werden, die in der Regel zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen. Der vom Bundesrat beschlossene Gesetzentwurf wird nun der Bundesregierung zugeleitet, die ihre Auffassung dazu äußern kann. Anschließend legt diese den Ländervorschlag dem Bundestag zur Entscheidung vor. Feste Fristen für die Beratungen im Bundestag gibt es allerdings nicht.