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Bundeskabinett beschließt Förderung der klimafreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung

Vergessene Anrechte

Das Bundeskabinett hat am 23.09.2015 den Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) beschlossen. Die Novelle dient mit Blick auf die von der Regierung gesetzten Klimaziele dazu, die CO2-armen Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, die zugleich Strom und nutzbare Wärme erzeugen und vor allem von Stadtwerken betrieben werden, zu fördern.

Fördervolumen wird verdoppelt

Mit der Novelle des KWKG solle sichergestellt werden, dass die "hoch effiziente und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung auch in Zukunft eine wichtige Rolle bei der weiteren Umsetzung der Enegiewende in Deutschland" spiele, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Das Fördervolumen werde mit der Novellierung auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr verdoppelt.

Keine Förderung für Kohle-KWK-Vorhaben mehr

Zur Erreichung der Klimaziele soll dabei gezielt die Umstellung auf eine besonders CO2-arme Erzeugung durch Gas unterstützt werden. Neubauprojekte, die eine kohlebefeuerte KWK-Anlage ersetzen, erhalten laut Ministerium zusätzlich einen Bonus. Um den dadurch erzielten CO2-Einspareffekt nicht zu konterkarieren, sollen hingegen KWK-Anlagen, die Strom und Wärme auf Basis von Stein- oder Braunkohle erzeugen, künftig nicht mehr gefördert werden. Allerdings soll für im Bau befindliche "Kohle-KWK-Vorhaben" Vertrauensschutz gewährt werden.

Unterstützung von Anlagen der öffentlichen Versorgung

Weiterhin sollen auch bestehende gasbefeuerte Anlagen in der öffentlichen Versorgung unterstützt werden, um die Stilllegung dieser besonders effizienten Erzeugungsanlagen zu verhindern. Die Maßnahme ist dabei laut Entwurf auf vier Jahre befristet und soll für diese Anlagen den Übergang absichern, bis die für den Strommarkt vorgesehenen Reformen greifen.

Klimaziele fest im Auge

Ziel der Novelle sei es, so das Bundesenergieministerium, eine Emissionseinsparung durch KWK im Stromsektor zu erzielen. Um eine Emissionsminderung um 40% bis 2020 im Vergleich zum Jahr 1990 zu erreichen, sollen 22 Millionen Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des europäischen Zertifikatehandels zusätzlich eingespart werden. Hiervon sollen KWK-Anlagen eine Emissionsminderung von vier Millionen Tonnen CO2 bis zum Jahr 2020 erbringen.

Kostenlast soll fair verteilt werden

Zudem sei es für die Bundesregierung ein wichtiges Ziel, die Kostenlast fair zu verteilen, so das Ministerium weiter. Um die Kostenbelastung für Haushalte zu dämpfen, würden bislang privilegierte Stromkunden (vor allem Endverbraucher mit Verbrauch von mehr als einer Gigawattstunde) künftig stärker belastet. Für den Mittelstand und die stromkostenintensive Industrie blieben aber auch künftig die zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit wichtigen Ausnahmemöglichkeiten grundsätzlich bestehen.