Anwälte sollen mehr Erfolgshonorare vereinbaren dürfen

Zitiervorschlag
Anwälte sollen mehr Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. beck-aktuell, 22.03.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/92056)
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt vorgelegt. Danach soll es Rechtsanwälten künftig gestattet sein, in größerem Umfang Erfolgshonorare zu vereinbaren und Verfahrenskosten zu übernehmen. Insbesondere sollen sie für den Bereich der außergerichtlichen Forderungseinziehung den Inkassodienstleistern gleichgestellt werden.
Mehr Rechtssicherheit bei Inkassodienstleistungen
Um der gesteigerten Bedeutung von Inkassodienstleistungen im Verbraucherbereich Rechnung zu tragen, sollen Inkassodienstleister, die für Verbraucher tätig werden, künftig spezielle Informationspflichten beachten müssen, die ihre Dienstleistungen transparenter machen. Zur Stärkung der Rechtssicherheit soll zudem der Begriff der Inkassodienstleistung klarer gefasst werden und das Verfahren zur Registrierung als Inkassodienstleister ausgebaut werden.
Anwälte sollen neue Vergütungsmodelle anbieten dürfen
Wie in dem Entwurf erläutert wird, besteht im Rechtsdienstleistungsrecht aufgrund der jüngeren Entwicklungen im Markt für Rechtsdienstleistungen an verschiedenen Stellen Bedarf an einer Anpassung des Rechtsrahmens. Dies betreffe unter anderem die Befugnisse von Rechtsanwälten, bestimmte Vergütungsmodelle anzubieten.
Inkassodienstleistungen durch Legal-Tech-Unternehmen
Die Dienstleistungen von Inkassodienstleistern würden zudem in zunehmendem Maße auch von Verbrauchern nachgefragt, es gebe bisher aber keine verbraucherschützenden Regelungen im Rechtsdienstleistungsgesetz. Diese Lücke werde durch den Umstand verschärft, dass für Verbraucher tätige Inkassodienstleister häufig als sogenannte Legal-Tech-Unternehmen aufträten und dabei ihre Leistungen nach einem standardisierten Prozess erbrächten. Hierbei wichen sie zum Teil erheblich von dem klassischen Bild eines Inkassodienstleisters ab. Über die Überweisung des Entwurfs in den Rechtsausschuss stimmt der Bundestag am 25.03.2021 ohne Aussprache ab.
- Redaktion beck-aktuell
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Anwälte sollen mehr Erfolgshonorare vereinbaren dürfen. beck-aktuell, 22.03.2021 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/92056)



