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Anpassung an EU-Recht

Abfallverbringungsrecht wird geändert

Produkthaftung 2026

Vorschriften zur Abfallverbringung sollen an neue europarechtliche Regelungen angepasst werden. Die Bundesregierung hat dazu einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Dieser sieht unter anderem vor, das Abfallverbringungsgesetz (AbfVerbrG) an die EU-Verordnung 1013/2016, zuletzt geändert durch EU-Verordnung 660/2014, anzupassen und etwa die Erstellung von Kontrollplänen zu regeln, wie die Bundestagspressestelle am 05.07.2016 mitteilte.

Sanktionsregeln werden überführt und ergänzt

Darüber hinaus sollen laut Mitteilung Sanktionsregelungen, die bisher in § 326 Abs. 2 StGB geregelt sind, ins AbfVerbrG überführt und um zusätzliche Bußgeldtatbestände ergänzt werden.

Kein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung gegen Sicherstellungsanordnung

In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat unter anderem, im AbfVerbrG deutlich zu machen, dass gegen eine Sicherstellungsanordnung kein Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich sein soll. Diesem Einwand stimmt die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu. Andere Änderungswünsche lehnt sie hingegen ab.