Gesundheitsausschuss diskutiert über Rückkehr zu paritätischer Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen

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Gesundheitsausschuss diskutiert über Rückkehr zu paritätischer Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen. beck-aktuell, 25.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180201)
Angesichts der zu erwartenden steigenden Zusatzbeiträge in den nächsten Jahren sprachen sich mehrere Experten bei einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages über Anträge der Fraktionen Die Linke (BT-Drs. 18/7237) und Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 18/7241) für eine Rückkehr zur paritätischen Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aus. Die Beiträge sollten wieder je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen werden, um einseitige Belastungen zu verhindern, erklärten die Parteien in ihren Stellungnahmen, wie die Bundestagspressestelle am 24.02.2016 mitgeteilte. Die Arbeitgeberseite sieht dies anders.
Für 2019 rechnet GKV-Spitzenverband mit Zusatzbeiträgen von bis zu 1,8 Prozent
Der GKV-Spitzenverband erinnerte in seiner Stellungnahme daran, dass die paritätischen Beiträge zum 01.07.2005 abgeschafft und das System der Finanzierung seither mehrfach geändert worden sei, ohne zur Parität zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zurückzukehren. Die Beitragssätze der GKV hätten 2004 zwischen 10,2 und 15,7 Prozent gelegen. Zum 01.01.2016 hätten nun 116 Krankenkassen Zusatzbeitragssätze zwischen 0,3 und 1,7 Prozent erhoben. Nur eine regionale Kasse verlange keinen Zusatzbeitrag. Ein weiterer Anstieg des Zusatzbeitrags sei unausweichlich. Für 2019 rechnet der GKV-Spitzenverband mit Zusatzbeiträgen zwischen 1,4 und 1,8 Prozent.
Höhere Arbeitgeberbelastung "keine wirtschaftlich relevante Größenordnung“
Der Sachverständige Hartmut Reiners erklärte, der Zusatzbeitrag schmälere das verfügbare Einkommen der Versicherten ohne erkennbaren Gegenwert. Er sprach sich dafür aus, den Arbeitgeberanteil "nicht kassenspezifisch zu gestalten, sondern auf den durchschnittlichen Zusatzbeitrag zu beziehen". Damit wäre eine automatische Anpassung des allgemeinen Beitragssatzes an die Ausgabenentwicklung erreicht. Die höhere Belastung der Arbeitgeber wäre "keine wirtschaftlich relevante Größenordnung". Die Gesamtkosten einer Handwerkerstunde etwa würden nur minimal steigen. Ein DGB-Vertreter merkte an, es gebe ja auch keine Hinweise darauf, dass sich die jetzige Deckelung der Arbeitgeberbeiträge positiv auf die Beschäftigung ausgewirkt habe.
"Tendenz zur Haushaltssanierung auf Kosten der Beitragszahler"
Der Gesundheitsökonom Stefan Greß machte geltend, dass die Arbeitgeber mit der Festschreibung ihrer Beiträge jegliches Interesse an einer moderaten Beitragssatzentwicklung verloren hätten. Auch die "Tendenz zur Haushaltssanierung auf Kosten der Beitragszahler" wäre aus seiner Sicht bei einer paritätischen Finanzierung des Ausgabenanstiegs "kaum vorstellbar" gewesen. Der Sozialverband VdK unterstützt die Forderung nach paritätischer Finanzierung ebenfalls. Steigende Zusatzbeiträge bedeuteten eine "stille Minderung" der Renten und Löhne. Der Zusatzbeitrag führe zu einem Preiswettbewerb, der alte, kranke und behinderte Menschen benachteilige. Überdies sollten gesamtgesellschaftliche Aufgaben aus Steuern finanziert werden.
BDA verweist auf Beteiligung an Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Die Arbeitgeberverbände lehnen hingegen eine Rückkehr zur Parität strikt ab. So erklärte der Arbeitgeberverband BDA, die Deckelung des Arbeitgeberbeitrags bei 7,3 Prozent sei nötig, damit überproportional steigende Gesundheitsausgaben sich nicht negativ auf Beschäftigung und Wachstum auswirkten. Die Arbeitgeber beteiligen sich mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bereits stark an den Krankheitskosten. Die Versicherten könnten im Übrigen bei einer Anhebung des Zusatzbeitrags die Kasse wechseln. Ein BDA-Sprecher sagte im Ausschuss, es stimme nicht, dass die Arbeitgeber kein Interesse mehr daran hätten, Ausgabensteigerungen zu verhindern.
DIHK und ZDH für Sozialausgleich über Steuern
Auch der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) sowie der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) lehnen eine höhere Belastung der Arbeitgeberseite strikt ab. Der DIHK nannte die nachhaltige Finanzierung der Gesundheitsversorgung die eigentliche Aufgabe und forderte, den Wettbewerb im Gesundheitssystem zu stärken, der durch die Zusatzbeiträge befördert werde. Anzustreben sei eine lohnunabhängige Finanzierung mit einem Sozialausgleich über Steuern. Der ZDH sieht das ebenso und fordert, die Gesundheitskosten von den Lohnkosten zu entkoppeln. Die Vertreterin des ZDH bezifferte in der Anhörung die Kosten für die Handwerksbetriebe im Fall einer erneut paritätischen Finanzierung auf 88 Millionen Euro im Monat. Es sei unverzichtbar, den Arbeitgeberbeitrag festzuschreiben.
Linke und Grüne perspektivisch für Einführung einer Bürgerversicherung
Linke und Grüne verlangen in ihren Anträgen eine Rückkehr zur Parität sowie perspektivisch die Einführung einer Bürgerversicherung. Die Linke schreibt in ihrem Antrag, Millionen Versicherte müssten 2016 mehr Geld für ihre Krankenversicherung ausgeben. Über den Zusatzbeitrag würden die Arbeitnehmer in diesem Jahr um mehr als 14 Milliarden Euro höher belastet als die Arbeitgeber, so die Grünen. Für die Arbeitgeber bleibe der Anteil konstant bei 7,3 Prozent. Die durchschnittliche Beitragsbelastung in der GKV sei damit 2016 so hoch wie nie zuvor in der Geschichte, trotz guter Konjunktur und Arbeitsmarktlage. Nötig sei eine faire Lastenverteilung. Mit der paritätischen Finanzierung wäre auch der Anreiz für die Arbeitgeberseite, auf eine effizientere und wirtschaftlichere Versorgung hinzuwirken, wieder gestärkt.
- Redaktion beck-aktuell
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Gesundheitsausschuss diskutiert über Rückkehr zu paritätischer Finanzierung von Krankenkassenbeiträgen. beck-aktuell, 25.02.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/180201)



