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Korruption unter Donald Trump

Enjoy the swamp

Eine Hand reicht einer anderen Hand ein Bündel Bargeld.
Stecken die USA schon in einer Abwärtsspirale? © Atstock Productions / Adobe Stock

Unter der aktuellen Präsidentschaft scheint in der amerikanischen Regierung eine Goldgräber-Stimmung Einzug zu halten, die Regierung wirkt wie ein Selbstbedienungsladen. Juliane Schwarz-Ladach fragt sich: Hat Trump den amerikanischen Staat korrumpiert?

Er skandiert "Drain the swamp", aber nimmt einen Jumbojet aus Katar als Geschenk an: US-Präsident Donald J. Trump will vorgeblich die Korruption bekämpfen und steht zugleich immer wieder selbst im Verdacht, Einfluss zu verkaufen. Aber was ist dran an den Vorwürfen und welche Auswirkungen hat das insgesamt auf die Verbreitung von Korruption im Land?

Zunächst einmal sollte man sich vergegenwärtigen, worüber gesprochen wird: Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Vorteil (so die häufig zitierte Definition der Nichtregierungsorganisation Transparency International). Damit wird ein weites Feld an möglichen Handlungen beschrieben. Zum Teil sind diese Handlungen strafrechtlich verboten, zum Teil werden sie aber auch lediglich gesellschaftlich oder moralisch geächtet. Korruptionsskandale gab es in den USA auch vor Donald Trump. Dennoch entsteht der Eindruck, mit dessen zweiter Amtszeit hätten Korruptionsfälle zugenommen.

Börsenrelevante Infos gegen Geld

Zum einen gerät der Präsident selbst immer wieder in die Kritik. So konnten Investorinnen und Investoren 2025 beim Kauf der von Trump gegründeten Kryptowährung "$TRUMP" auch die Chance auf eine Einladung zum Dinner mit dem US-Präsidenten erwerben. Die Verstrickungen mit Größen der Industrie wie Elon Musk sind außerdem vielfältig. Jüngst klagten zudem Medienunternehmen gegen ein Premiumangebot, mit dem Donald J. Trump einen vorzeitigen Zugang zu Inhalten auf seiner Socialmediaplattform "Truth Social" verkauft. Wer zahlt, erhält Informationen des US-Präsidenten früher und kann so beispielsweise Finanzentscheidungen daran orientieren. 

Doch nicht nur der Präsident selbst steht im Fokus der Korruptions-Vorwürfe. Es mehren sich auch Berichte über Korruption von Amtsträgern, Mandatsträgerinnen und Richtern – über die Parteigrenzen hinweg, was die Frage aufwirft, ob sich die USA im Hinblick auf die Korruptionsbekämpfung inzwischen in einer Abwärtsspirale befinden.

Strenge Gesetze allein verhindern korruptes Verhalten nicht

In Kriminalstatistiken schlagen sich kurzfristige Entwicklungen wie der Beginn der zweiten Amtszeit von Donald J. Trump noch nicht signifikant nieder. Das liegt nicht nur an der Form der Datenerhebung, sondern vor allem daran, dass Korruptionsstraftaten zumeist erst nach Monaten (bis hin zu Jahren) entdeckt werden und Ermittlungen häufig lange andauern. Welche Auswirkung diese zweite Amtszeit also auf das Hellfeld (die registrierten Fälle und Verdachtsfälle) genommen hat, wird sich erst in einiger Zeit beantworten lassen.

Wohl aber sind die USA im Korruptionswahrnehmungsindex der Nichtregierungsorganisation Transparency International im Jahr 2025 auf 64 Punkte abgefallen und stehen nun im weltweiten Vergleich auf Rang 29. Der Korruptionswahrnehmungsindex ist ein bekannter Indikator für das Korruptionsniveau von Staaten. Er basiert auf 13 Umfragen und Untersuchungen, in denen die Wahrnehmung von Korruption durch Expertinnen und Experten aus dem öffentlichen Sektor und der Wirtschaft abgeglichen wird. Im Ergebnis liegen die USA damit zwar immer noch deutlich näher am durchschnittlichen Wert für vollständige Demokratien (71 Punkte) als am durchschnittlichen Wert für eingeschränkte Demokratien (47 Punkte). Aber zum Vergleich: Deutschland konnte 77 Punkte erreichen.

Dabei gilt das Korruptionsstrafrecht in den USA – auch im Vergleich zu Deutschland – eher als streng. Sowohl auf Bundesebene als auch in jedem einzelnen Bundesstaat existieren weitreichende Verbote der Annahme und Gewährung von Vorteilen an Amtsträger, Richter und Abgeordnete. Dazu kommen Transparenzregeln, die zur Offenlegung von Nebeneinkünften verpflichten.

"America first" auch bei der Korruptionsbekämpfung

Liegt es also an Defiziten in der Kontrolle und Verfolgung von Korruption? Jedenfalls zwei Umstände lassen dies vermuten. Zum einen setzte Donald Trump im Februar 2025 den "Foreign Corrupt Practices Act" für zunächst 180 Tage aus. Die Strafverfolgung von Amerikanerinnen und Amerikanern sowie US-Unternehmen, die im Ausland Korruptionsstraftaten begangen haben, sollte pausieren. Die Unternehmen und Einzelpersonen sollten keinen Nachteil gegenüber der internationalen Konkurrenz erfahren, in deren Ländern Einflussnahmen üblich seien. 

Im Juni 2025 wurden dann neue Richtlinien für die Strafverfolgung von Fällen der Auslandsbestechung veröffentlicht. Künftig sollen demnach insbesondere Kartelle und transnational agierende kriminelle Organisationen strafrechtlich verfolgt werden. Die Strafverfolgung soll bei ihren Entscheidungen außerdem berücksichtigen, dass US-amerikanische Unternehmen oder Individuen durch das Bestechungsverbot keine wirtschaftlichen Schäden erleiden. Im Ergebnis wurde die Strafverfolgung bei der Auslandsbestechung damit eingeschränkt. Die Schwerpunkte der künftigen Verfolgungsaktivitäten folgen der "America first"-Logik und orientieren sich am Nutzen für die US-amerikanische Wirtschaft. Da die USA bisher auf internationaler Ebene eher eine Vorreiterrolle in der Korruptionsbekämpfung bekleideten, lässt sich diese Entwicklung als ein Bruch bezeichnen.

Zum anderen entließ Donald Trump schon im Januar 2025 siebzehn "US Inspectors General". Diese Personen waren damit betraut, innerhalb der Bundesbehörden unabhängige Untersuchungen zur Verschwendung von öffentlichen Geldern, zu Betrug oder Missbrauch einzuleiten. Damit kommt ihnen eine wichtige Rolle im Rahmen der vielbesagten "Checks and Balances" zu. Da Donald Trump den Kongress nicht fristgemäß von den beabsichtigen Entlassungen in Kenntnis setzte, waren diese unrechtmäßig. Das betonte jüngst auch ein Federal Court (Bundesgericht). Die Konsequenz bleibt jedoch: Die interne Kontrolle in den Bundesbehörden wurde eingeschränkt. Auch die Spitze des FBI, welches unter anderem für die Ermittlungen bei Korruptionsstraftaten zuständig ist, ist seit Februar 2025 mit Kash Patel besetzt, der als loyaler Trump-Anhänger gilt.

Soweit diese Umstände Ausdruck einer Entwicklung sind, in der die Geltung von Rechtsnormen von der Gunst des Präsidenten abhängig ist, ist dies mehr als bedenklich.

Wenn sich "die da oben" schon nicht ans Gesetz halten…

Doch nicht nur die tatsächliche Verfolgungspraxis von Korruptionsstraftaten in den USA kann Sorgen bereiten. Der Präsident könnte mit seinem eigenen Verhalten auch als Vorbild für andere fungieren. In der empirischen Korruptionsforschung ist nämlich die Organisationskultur ein Faktor, der die Entstehung von Korruption begünstigen kann. Der Gedanke dahinter ist einleuchtend: Menschen bewegen sich in sozialen Verbänden und Gruppen. Innerhalb dieser Strukturen bilden sich – häufig unausgesprochene – Regeln der (Zusammen-)Arbeit. Diese Regeln können von den materiellen Gesetzen abweichen und ihnen sogar widersprechen.

Wird also unethisches und korruptes Verhalten in einer Organisation vorgelebt und belohnt, dann steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitglieder der Organisation sich ebenfalls unethisch verhalten. Das gilt sowohl im Hinblick auf Korruption zugunsten der Organisation (in diesem Fall "America first") als auch zugunsten des Individuums. Vereinfacht gesagt: Dem Präsidenten der USA kommt eine gewisse Vorbildfunktion zu. Mit seinem Verhalten setzt er einen Rahmen und trägt zur Bildung und Veränderung von Normalitätsvorstellungen bei. Wenn nun dazugehört, dass Einfluss auf den Präsidenten käuflich ist und dass ein Amt als Möglichkeit zur persönlichen Bereicherung betrachtet wird, dann wirkt dies nicht nur auf die Organisation "US-Regierung", sondern auch auf das gesamte Land und seine Amtsträger, Mandatsträgerinnen und Richter. 

Eine solche gelebte Diskrepanz zwischen Gesetzen und tatsächlichem Verhalten kann zudem das Vertrauen in Normen insgesamt erodieren. Das gilt insbesondere dann, wenn sich gerade diejenigen, die an der Schaffung der Gesetze beteiligt sind, nicht an Gesetze halten. Sie gefährden damit auch das Vertrauen in das repräsentative System als solches. Der weiterhin vergleichsweise hohe Wert auf dem Korruptionswahrnehmungsindex lässt vermuten, dass das Vertrauen noch nicht so weit erodiert ist. Aber er könnte einen Trend anzeigen, der sich in den nächsten Jahren fortsetzt. Die Folgen verbreiteter Korruption betreffen nicht nur abstrakte Konstrukte wie das Vertrauen in den Staat, sondern beispielsweise auch das Wirtschaftswachstum und das allgemeine Wohlstandsniveau.

Auswirkungen auch diesseits des Atlantiks?

Auch außerhalb der USA bleibt diese Entwicklung nicht folgenlos. Zum einen galten die USA bisher als Antreiber von internationalen Antikorruptionsentwicklungen. Nunmehr steht zu befürchten, dass sie internationale Kooperationen zumindest nicht unterstützen und möglicherweise sogar blockieren.

Möglich ist zudem, dass diese Janusköpfigkeit im Umgang mit Korruption über die USA hinaus als Vorbild dient. So lässt sich auch bei deutschen Rechtspopulistinnen und -populisten beobachten, dass sie im Wahlkampf die (vermeintliche) Korruption der anderen anprangern (Stichworte: "Kartellparteien" und "NGO-Komplex"); zugleich gibt es Verdachtsfälle in den eigenen Reihen wie die gehäufte Anstellung von Verwandten von Abgeordneten und mögliche auch monetäre Einflussnahmen auf Abgeordnete.

Trends aus den USA werden in Deutschland oft übernommen und nachgeahmt. Jedenfalls den aktuellen Trend der US-Regierung im Umgang mit Korruption sollte Deutschland allerdings auslassen.