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Steuerzahlerbund unterstützt Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen

Vollzeit mit der Brechstange?

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) unterstützt ein neues Musterverfahren gegen hohe Steuerzinsen. Dies geht aus einer Mitteilung vom 26.08.2016 hervor. "Während die Sparer unter niedrigen Zinsen leiden, bekommt das Finanzamt eine Top-Rendite", kritisiert BdSt-Präsident Reiner Holznagel. Seit mehr als 50 Jahren liege der Zinssatz für Steuernachzahlungen und Steuererstattungen bei 0,5% pro Monat – also 6% pro Jahr. Angesichts der Niedrigzinsphase sei dieser Zinssatz zu hoch.

Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen klagt gegen Zinsfestsetzungen

Der Fiskus müsse sich fragen, warum er bei Steuererstattungen bessere Konditionen erzielen könne als Banken und Sparkassen. Mit einem neuen Musterverfahren will der BdSt jetzt prüfen lassen, ob der Zinssatz noch zeitgemäß ist. Konkret unterstützt der Verband die Klage eines Ehepaares aus Nordrhein-Westfalen gegen die Steuerbescheide für das Jahr 2010 und 2011. Das Finanzamt benötigte für die Bearbeitung der Steuererklärung 2011 mehr als zehn Monate und setzte dann neben den Steuern auch Zinsen in Höhe von 6% pro Jahr fest. Deutlich mehr Zinsen fielen für das Jahr 2010 an. Hier setzte das Amt die endgültige Steuer erst im Januar 2016 fest. In beiden Fällen hatten die Kläger die lange Bearbeitungszeit nicht verschuldet. Gegen die Zinsfestsetzungen legten sie Einspruch und mit Unterstützung des BdSt jetzt Klage beim Finanzgericht Münster ein (Az.: 10 K 2472/16 E). Damit sei erstmals ein Klageverfahren anhängig, das einen ganz aktuellen Zinszeitraum betrifft, betonte der BdSt.

Auch andere Steuerzahler könnten profitieren

Von dem Verfahren würden auch andere Steuerzahler profitieren, die die hohen Steuerzinsen nicht akzeptieren möchten, heißt es in der Mitteilung des BdSt. Auch sie könnten gegen ihren Bescheid Einspruch einlegen und das Ruhen des Verfahrens beantragen. Zur Begründung sollte auf das Musterverfahren beim FG Münster (Az.: 10 K 2472/16 E) und ergänzend auf das BFH-Verfahren (Az.: I R 77/15) verwiesen werden, rät der BdSt. Bei einem Erfolg der Klageverfahren würden die Einspruchsteller gegebenenfalls später die zu viel gezahlte Zinsen zurückerhalten.