Richter ordnet eidliche Aussage Clintons in E-Mail-Affäre an

Zitiervorschlag
Richter ordnet eidliche Aussage Clintons in E-Mail-Affäre an. beck-aktuell, 22.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171466)
Die E-Mail-Affäre verfolgt die US-Demokratin Hillary Clinton auch in der heißen Wahlkampfweise weiter. Ein Bundesrichter in Washington ordnete an, dass die Präsidentschaftskandidatin schriftlich unter Eid darüber Auskunft zu geben hat, warum sie als Außenministerin dienstliche E-Mails über einen privaten Server verschickte und empfing.
Clinton muss binnen 30 Tagen antworten
Richter Emmet Sullivan gab damit einem Antrag der konservativen Organisation Judicial Watch statt. Die Gruppe darf zudem einen ranghohen Beamten im Außenministerium befragen, der zwei ihm unterstellte Mitarbeiter angewiesen hatte, Clintons E-Mail-Praxis nicht zu hinterfragen. Die Judicial Watch hat bis zum 14.10.2016 Zeit, Clinton die Fragen zuzuleiten. Sie muss dann binnen 30 Tagen antworten. Ließe sich die Organisation bis zum Ablauf der Frist Zeit, müsste Clinton erst nach der Wahl antworten, die am 08.11.2016 stattfindet.
FBI-Chef: Keine Anhaltspunkte für kriminelles Verhalten
Der Direktor des Bundeskriminalamts FBI, James Comey, hatte Clinton nach Abschluss von Ermittlungen vor sechs Wochen extreme Nachlässigkeit bescheinigt. Er sah aber keinen Anhaltspunkt für kriminelles Verhalten, das ein Verfahren gerechtfertigt hätte. Clinton selber hat eingeräumt, dass die Nutzung des privaten Servers ein Fehler gewesen sei.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
Zitiervorschlag
Richter ordnet eidliche Aussage Clintons in E-Mail-Affäre an. beck-aktuell, 22.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171466)



