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LG Braunschweig bringt Musterverfahren im VW-Diesel-Skandal an den Start

Parken in Pink

Im juristischen Ringen um die Abgas-Affäre bei Volkswagen ebnet das Landgericht Braunschweig wie erwartet den Weg für die gebündelte Klärung zentraler Streitfragen. In Kürze sollen die sogenannten Feststellungsanträge veröffentlicht werden, mit denen sowohl klagende VW-Investoren als auch der Konzern selbst wichtige Aspekte in nächsthöherer Instanz vorentschieden haben wollen. Hintergrund ist, dass der Diesel-Betrug in Millionen Autos von VW milliardenschwere Schadenersatz-Forderungen ausgelöst hat.

Weichenstellung für Dutzende zentrale Streitfragen

Damit werden mögliche Weichenstellungen für die Verfahren absehbar, die am Ende mehr Tempo und Planbarkeit bringen sollen. Den Angaben zufolge geht es dabei um Dutzende zentrale Streitfragen. In einem ersten Schritt lässt das LG Braunschweig diese nun im Bundesanzeiger erscheinen, wie es am 25.05.2016 bekanntgab. Der genaue Zeitpunkt dafür blieb zunächst noch unklar.

Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz macht Bündelung möglich

Möglich wird die Bündelung für die höhere Gerichtsinstanz über das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG). Ein solches Verfahren ist bekannt von anderen Prozessen etwa gegen die Deutsche Telekom oder die Immobilienbank Hypo Real Estate (HRE).

Eigentlicher Vorlagebeschluss soll frühestens im August 2016 folgen

Die Veröffentlichung der wesentlichen Streitpunkte ist ein Startschuss für die Anwendung des KapMuG. Wie das LG weiter mitteilte, soll der eigentliche Vorlagebeschluss mit sämtlichen "entscheidungserheblichen Feststellungszielen" aber frühestens im August 2016 folgen. Über ihn muss das Oberlandesgericht Braunschweig entscheiden – es kann dann einen Musterkläger bestimmen, der als Stellvertreter für alle Verfahren geeignet erscheint. Mit ihm wird der Kern des Prozesses im Diesel-Skandal praktisch höherinstanzlich vorab eklärt, um die Verfahren zu vereinfachen.

Kritik wegen Gefahr von Verjährungen

Der Zeithorizont für das KapMuG löste am 25.05.2016 Kritik aus. Die Kanzlei Tilp – Vertreter einer milliardenschweren Klage – fürchtet eine Verjährung zum 19.09.2016 für besonders gut gelagerte Ansprüche von Kapitalanlegern gegen VW. Sie schrieb: "Von dieser drohenden Verjährung sind zigtausende von privaten und institutionellen Anlegern betroffen." Der rechtlich sicherste Weg gegen eine Verjährung sei daher das rasche Einreichen einer Klage.