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Verfahren wurde eingestellt

Gerhard Strate führte Ehrendoktortitel ohne "h.c."

Foto eines weißhaarigen, älteren Mannes in einer Anwaltsrobe vor Gericht
Gerhard Strate 2023 beim Prozess gegen A. Darsow am OLG Frankfurt (Außenstelle Darmstadt) © picture alliance/dpa | Andreas Arnold

Strafverteidiger Gerhard Strate führte seinen Ehrendoktortitel zeitweise ohne den Zusatz "h.c.". Die Staatsanwaltschaft Hamburg sah darin zwar formal einen Verstoß gegen § 132a StGB, stellte das Verfahren aber mangels öffentlichen Interesses ein.

Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Ermittlungsverfahren gegen den bekannten Strafverteidiger Gerhard Strate wegen des Verdachts des unbefugten Führens eines Titels eingestellt. Wie zuerst LTO berichtete, hatte der Hamburger Anwalt den Ehrendoktortitel auf seinem Kanzleischild, seiner Website und in einzelnen Veröffentlichungen als "Dr. Gerhard Strate" geführt.

Strate erhielt die Ehrendoktorwürde 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität Rostock. Nach den hochschulrechtlichen Vorgaben darf ein Ehrendoktorgrad jedoch nicht wie ein regulärer Doktortitel geführt werden. Zulässig sind Zusätze wie "Dr. h.c." oder "Dr. iur. h.c.".

Gegenüber beck-aktuell.HEUTE IM RECHT bestätigte die Staatsanwaltschaft Hamburg, dass sie deshalb einen möglichen Verstoß gegen § 132a Abs. 1 Nr. 1 StGB geprüft hatte. Die Vorschrift stellt das unbefugte Führen akademischer Grade und Titel unter Strafe. Wer einen Titel unberechtigt verwendet, dem droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

Schutzzweck der Norm kaum berührt

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg erfüllt das Führen eines Ehrendoktortitels ohne den Zusatz "h.c." zwar formell den Tatbestand des § 132a StGB. Die Behörde stellte das Verfahren jedoch nach § 153 Abs. 1 StPO ein. Danach kann von der Verfolgung abgesehen werden, wenn die Schuld gering ist und kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft war der Schutzzweck der Vorschrift im konkreten Fall kaum berührt. Die Norm solle die Öffentlichkeit vor Personen schützen, die "durch den unberechtigten Gebrauch besondere Fähigkeiten und Vertrauenswürdigkeit vorspiegeln".

Zudem habe Strate sein Auftreten nach Einleitung des Verfahrens angepasst. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft Hamburg ergänzte er den Zusatz "h.c." auf seinem Kanzleischild, seiner Homepage sowie in neuen Veröffentlichungen.