Kein einstweiliger Rechtsschutz für Soldaten ohne Erfahrungsnachteil in Konkurrentenstreit
Ein Soldat, der parallel in einem weiteren Bewerbungsverfahren auf einen mindestens gleichwertigen Posten wie sein Konkurrent befördert wurde, muss keinen für ihn nachteiligen Erfahrungsvorsprung seines Mitbewerbers fürchten. Das Bundesverwaltungsgericht hat darauf hingewiesen, dass bei einer möglichen neuen Auswahlentscheidung beide Kontrahenten Dienstzeiten auf höherer Ebene vorweisen könnten.