Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe

Zitiervorschlag
Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe. beck-aktuell, 30.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171111)
Die Europäische Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass Irland dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Milliarden Euro gewährt hat. Diese seien nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig gewesen, Apple habe so wesentlich weniger Steuern zahlen müssen als andere Unternehmen. Irland müsse die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern.
Sachverhalt
Im Zuge einer im Juni 2014 eingeleiteten eingehenden beihilferechtlichen Prüfung gelangte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt haben. Mit den Vorbescheiden sei eine Methode zur Berechnung der steuerpflichtigen Gewinne von zwei in Irland ansässigen Unternehmen der Apple-Gruppe (Apple Sales International und Apple Operations Europe) gebilligt worden, die nicht der wirtschaftlichen Realität entsprochen habe. Nahezu die gesamten von den beiden Unternehmen im Verkaufsbereich erwirtschafteten Gewinne seien intern einem “Verwaltungssitz" (einem sogenannten "Head Office") zugewiesen worden. Die Prüfung der Kommission habe ergeben, dass diese “Verwaltungssitze“ nur auf dem Papier bestanden und keine derartigen Gewinne hätten erwirtschaften können.
Apple erhielt wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen
Die den “Verwaltungssitzen“ zugewiesenen Gewinne seien im Einklang mit mittlerweile nicht mehr geltenden Bestimmungen des irischen Steuerrechts in keinem Land besteuert worden. Infolge der mit den Steuervorbescheiden gebilligten Zuweisungsmethode habe Apple auf die Gewinne von Apple Sales International einen effektiven Körperschaftsteuersatz bezahlt, der von 1% im Jahr 2003 auf 0,005% im Jahr 2014 zurückgegangen sei.
Kommission: Selektive Behandlung war unzulässig
Diese selektive steuerliche Behandlung von Apple in Irland sei nach den EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig, so die Kommission weiter. Sie habe Apple einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft, die den Steuervorschriften desselben Landes unterliegen. Die Kommission kann die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für einen Zeitraum von zehn Jahren vor ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen, das in diesem Fall auf das Jahr 2013 zurückgeht. Irland muss nun die Steuern von bis zu 13 Milliarden Euro, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, zuzüglich Zinsen zurückfordern.
Nahezu sämtliche Gewinne blieben steuerfrei
Durch diese steuerliche Behandlung in Irland habe Apple die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermeiden können, die es durch den Verkauf seiner Produkte im gesamten EU-Binnenmarkt erwirtschaftet habe, so die Kommission weiter. Dies sei auf Apples Entscheidung zurückzuführen, alle Verkäufe in Irland zu verbuchen, und nicht in den Ländern, in denen die Produkte tatsächlich verkauft wurden. Sollten andere Länder auf der Grundlage ihrer nationalen Steuervorschriften von Apple für den genannten Zeitraum mehr Steuern auf die von den beiden Unternehmen erwirtschafteten Gewinne erheben, so würde dies den von Irland zurückzufordernden Betrag verringern. Mit Hilfe der Beihilfenkontrolle will die EU erreichen, dass die Mitgliedstaaten bestimmten Unternehmen keine günstigere steuerliche Behandlung gewähren als anderen Unternehmen, sei es über Steuervorbescheide oder auf andere Weise.
Apple will sich wehren
Apple kontert, mit "Verwaltungssitzen" seien Bereiche in den USA gemeint, unter anderem Forschungsabteilungen und in vielen Fällen die Firmenzentrale in Cupertino. "Was sich an diesen Verwaltungssitzen befindet, sind die Kronjuwelen", sagte Chefjurist Bruce Sewell in einer Telefonkonferenz. Die Kommission habe das bewusst ignoriert und das Verfahren sei "grob unfair" gewesen. "Natürlich werden wir in Berufung gehen", kündigte Sewell an. "Das wird sich voraussichtlich über mehrere Jahre hinziehen." Auch die irische Regierung widersprach dem Vorwurf. "Irland hat Apple keine Steuervorteile gewährt", hieß es in einer Stellungnahme am 30.08.2016. Sämtliche fällige Steuern seien bezahlt worden und es seien keine unerlaubten staatlichen Beihilfen gewährt worden. Der Bescheid der Brüsseler Behörde solle nun im Detail geprüft werden, um einen gerichtlichen Einspruch vorzubereiten. "Es ist nicht angebracht, dass EU-Beihilfevorschriften in dieser beispiellosen Art und Weise genutzt werden", kritisierten die Iren. Steuern seien Sache der einzelnen EU-Staaten.
- Redaktion beck-aktuell
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Irland gewährte Apple unzulässige Steuervergünstigungen in Milliardenhöhe. beck-aktuell, 30.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171111)



