Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

EU-Kommission genehmigt Beihilfen für Stilllegung von Braunkohlekraftwerken in Deutschland

Leitplanken für KI-unterstützte Justiz

Die Europäische Kommission hat die von Deutschland geplanten Beihilfen von 1,6 Milliarden Euro für die schrittweise Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken genehmigt. Dies teilte die Behörde am 27.05.2016 mit. Die Beihilfen seien mit dem EU-Recht vereinbar, da sie Deutschland hülfen, sein CO2-Emissionsziel zu erreichen, ohne den Wettbewerb im Binnenmarkt übermäßig zu verfälschen.

Stilllegung von acht Braunkohlekraftwerken gegen Ausgleich für entgangene Gewinne

Nach den von Deutschland im November 2015 angemeldeten Plänen sollen acht Braunkohlekraftwerke in Buschhaus (MIBRAG), Frimmersdorf, Niederaußem, Neurath (RWE) und Jänschwalde (Vattenfall) schrittweise stillgelegt werden. Der erste Meiler soll im Oktober 2016 den Betrieb einstellen, der letzte im Oktober 2019. Die Kosten für die Stilllegung der Anlagen tragen die Betreiber selbst. Für die Gewinne, die ihnen entgehen, weil sie dann keinen Strom mehr auf dem Markt verkaufen können, sollen sie aber einen Ausgleich erhalten.

Kommission: Stillegung dient dem Emissionsziel Deutschlands

Die Kommission hat die Vereinbarkeit der Ausgleichzahlungen mit den EU-Beihilfevorschriften bejaht. Die Beihilfen dienten dem Emissionsziel Deutschlands und brächten es bei dessen Realisierung deutlich voran. Denn mit der schrittweisen Stilllegung der acht Kraftwerke sollen die CO2-Emissionen um 11 bis 12,5 Millionen Tonnen pro Jahr reduziert werden, sobald alle acht Blöcke im Jahr 2020 vom Netz gegangen seien. Dies sei mehr als die Hälfte des zusätzlichen Beitrags, den die deutsche Energiewirtschaft noch leisten müsse, um das Emissionsziel Deutschlands, die CO2-Emissionen bis 2020 um 40% zu senken, zu erreichen.

Kein ungerechtfertigter Vorteil  gegenüber Wettbewerbern

Laut Kommission entsteht den Betreibern auch kein ungerechtfertigter Vorteil gegenüber Wettbewerbern. Denn die Vergütung basiere im Wesentlichen auf den Gewinnen, die die Betreiber der acht Anlagen erzielen würden, wenn sie weitere vier Jahre (womit die durchschnittliche erwartete Lebensdauer der Anlagen noch nicht ausgeschöpft wäre) auf dem Strommarkt tätig wären. Daher nimmt die Kommission an, dass die Beihilfen voraussichtlich geringe Auswirkungen auf den Strommarkt haben und etwaige beihilfebedingte Wettbewerbsverfälschungen durch die Vorteile für die Umwelt weitgehend ausgeglichen werden.