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Bundesanwälte fordern erneut lebenslänglich wegen Völkermordes in Ruanda

Klageindustrie

Im zweiten Frankfurter Prozess wegen Völkermordes hat die Bundesanwaltschaft erneut lebenslange Haft für den angeklagten früheren Bürgermeister einer Gemeinde in Ruanda gefordert. Dabei geht es um ein Massaker in einer Kirche im April 1994 mit hunderten Toten, bei dem der heute 58 Jahre alte Angeklagte eine maßgebliche Rolle gespielt haben soll.

Bundesanwalt: Angeklagter stand knöcheltief im Blut der Opfer

Zusätzlich beantragte der Anklagevertreter am 22.12.2015 vor dem Oberlandesgericht die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, was eine Haftentlassung nach bereits 15 Jahren ausschließen würde. “Der Angeklagte dirigierte das für uns unvorstellbare Geschehen, knöcheltief im Blut der Opfer stehend“, sagte der Bundesanwalt. Mindestens 400 Menschen seien damals umgekommen, nur wenige überlebten. Der Mann war Anfang 2014 nach dreijährigem Prozess vom OLG wegen Beihilfe an dem Massaker zu 14 Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf, da auch Mittäterschaft und damit eine lebenslange Haft in Betracht komme.