Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Genehmigung in Niedersachsen

BUND klagt gegen Atomproduktion für russische Reaktoren

Atomkraftwerk in Lingen, Emsland
Atomkraftwerk in Lingen im Emsland © closeupimages / Adobe Stock

In Lingen sollen künftig Brennelemente für Atomkraftwerke russischer Bauart gefertigt werden - mit russischer Technik und Lizenzen. Der BUND warnt vor Spionage und Sabotage. Nun gibt es eine Klage.

Der Umweltverband BUND geht gerichtlich gegen die Herstellung von Brennelementen für Atomreaktoren russischer Bauart in Lingen im Emsland vor. Gegen die dafür geplante Erweiterung der Fabrik des französischen Konzerns Framatome sei am Donnerstag Klage beim OVG Lüneburg eingereicht worden, teilte der BUND am Freitag mit. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang. Die Klage richtet sich gegen das Land Niedersachsen, das die erweiterte Produktion genehmigt hatte.

Die in Lingen ansässige Advanced Nuclear Fuels GmbH (ANF), eine Tochtergesellschaft von Framatome, will dort Brennelemente für Atomkraftwerke russischer Bauart produzieren. Dazu setzt Framatome auf eine Kooperation mit einer Tochterfirma des russischen Staatskonzerns Rosatom.

Das niedersächsische Umweltministerium hatte im Juli eine Genehmigung mit Auflagen für die umstrittene Fabrikerweiterung erteilt. Das Land argumentierte, es habe den Antrag nach dem Atomgesetz nicht ablehnen können. Der Bund sei nach einer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine ausreichenden Risiken durch mögliche Spionage oder Sabotage vorlägen.

Was die Atomkraftgegner befürchten

Der BUND und die Anti-Atom-Organisation Ausgestrahlt, die die Klage unterstützt, sehen das anders. Die Organisationen kritisieren die geplante Kooperation mit Rosatom und warnen vor geopolitischen Risiken. BUND-Bundesvorsitzender Olaf Bandt warnte, während sich Sabtoage-Versuche in Deutschland vermehrten, erhalte Rosatom durch die Genehmigung Zugriff auf kritische Infrastruktur in Lingen.

Dadurch werde der Einfluss Russlands in Deutschland und in Europa gestärkt. "Da in Lingen sowohl die Fertigung als auch Teile der Qualitätskontrolle mit von Rosatom gelieferten Maschinen erfolgen, könnten Produktion und Überprüfung manipuliert werden", sagte Bandt. "Das wirft schwerwiegende sicherheits- und außenpolitische Fragen auf."

Aus Sicht des Klagebündnisses steht die Genehmigung des Umweltministeriums außerdem wegen "gravierender Verfahrensfehler" auf wackeligen Füßen, etwa bei der Umweltverträglichkeitsprüfung.

In eigener Sache: So sehen Sie mehr von beck-aktuell bei Google
Bessere Suchergebnisse für Juristen

In eigener Sache: So sehen Sie mehr von beck-aktuell bei Google

Eine neue Google-Funktion kann die eigenen Suchergebnisse besser machen. Gegen die Informationsüberflutung können Sie jetzt selbst bestimmen, welche Webseiten Sie bevorzugen. Wie Sie beck-aktuell zu Ihren Favoriten hinzufügen, sehen Sie hier.

Wie das Land reagiert

Ein Sprecher des Umweltministeriums in Hannover teilte auf Anfrage zu der Klage mit, die Position des Ministeriums zu der Genehmigung sei bekannt. Umweltminister Christian Meyer (Grüne) hatte bei der Erteilung im Juli die Zusammenarbeit von Framatome und Rosatom kritisiert. Er halte Geschäfte mit dem russischen Atomkonzern politisch für "grundfalsch". Abhängigkeiten von Russland müssten gerade im sensiblen Nuklearsektor verringert werden.

Der Neuen Osnabrücker Zeitung sagte Meyer, er habe sich in einem Brief beim Kanzleramt, beim Außenministerium und beim Innenministerium erkundigt, ob weiterhin keine Sicherheitsbedenken gegen die russische Atom-Kooperation sprächen. "Ich habe die Bundesbehörden nochmals gefragt, ob sich bei der Sicherheitsbewertung für das Vorhaben bei ANF durch die Drohnenvorfälle am Leipziger Flughafen aus Ihrer Sicht etwas geändert hat", sagte Meyer. Eine Antwort stehe noch aus. ANF hat laut dem Umweltministerium einen Antrag auf sofortigen Vollzug der Genehmigung gestellt. Noch dürften die Brennelemente aber nicht produziert werden, sagte Meyer der Zeitung weiter.

Der Sprecher des OVG teilte zu der Klage mit, es sei noch nicht abzusehen, wann es eine mündliche Verhandlung gebe. Zunächst müssten die Verwaltungsvorgänge angefordert werden.