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Buchclub-Schließung

Bertelsmann droht Niederlage vor Gericht

Ein Etappenziel ist erreicht

Im Streit um die Schließung seines traditionsreichen Buchclubs droht Bertelsmann vor Gericht in einer wichtigen Frage eine Niederlage. Das Landgericht Düsseldorf machte am 18.08.2015 in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass es die 2014 ausgesprochenen Kündigungen von Vertriebspartnern durch das Unternehmen für unwirksam hält.

Langjährige Vertriebspartner fordern Schadensersatz

Bertelsmann will das seit Jahren rote Zahlen schreibende Buchclub-Geschäft Ende 2015 nach mehr als sechs Jahrzehnten aufgeben, da der Konzern keine Zukunftsperspektive dafür sieht. Langjährige Vertriebspartner wehren sich allerdings gegen das Aus und fordern Schadenersatz in Millionenhöhe. Allerdings machte das Gericht in seiner vorläufigen Bewertung zugleich deutlich, dass es eine Reihe der Forderungen der Kläger für unbegründet hält.

Bertelsmann muss keine stationären Geschäfte betreiben

Dazu gehört etwa die Forderung nach Schadenersatz für Einnahmeausfälle durch den Mitgliederschwund nach der Schließung der Buchclub-Filialen. Es gebe für Bertelsmann aus den Verträgen keine Verpflichtung stationäre Geschäfte zu betreiben, sagte der Vorsitzende Richter Martin Vomhof. Er legte den Streitparteien mehrmals einen Vergleich nahe.