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Aktionärsvertreter wollen VW-Sonderprüfer gerichtlich durchsetzen

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Aktionärsvertreter wollen für die Aufklärung des Abgas-Skandals bei VW gerichtlich einen unabhängigen Sonderprüfer durchsetzen und haben einen entsprechenden Antrag beim Landgericht Braunschweig gestellt. Sie erhofften sich Antworten zu den Fragen, ob Vorstand und Aufsichtsrat bei Volkswagen Pflichten verletzt und wann sie von den Vorgängen erfahren haben, teilte die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz DSW am 29.07.2016 mit.

VW will keine Sonderprüfung

Ende Juni 2016 waren Aktionärsvertreter, darunter die DSW, bei der Hauptversammlung von Volkswagen mit ähnlichen Sonderprüfungs-Anträgen gescheitert. Der Autobauer lässt die Vorgänge von der US-Kanzlei Jones Day untersuchen und hält eine Sonderprüfung für unnötig - so argumentierte er auch schon damals bei dem Anteilseignertreffen. Die DSW halte jedoch einen "vollkommen unabhängigen und nicht von VW bezahlten Sonderprüfer" für nötig, teilte DSW-Vizepräsident Klaus Nieding mit. "Wir hoffen, dass das Gericht sich uns anschließt, und den Sonderprüfer bestellt." Das LG erklärte, ein weiterer Antrag als der der DSW sei nicht bekannt. Zum weiteren Vorgehen, etwa zu den Entscheidungsfristen, lagen zunächst keine Informationen vor.

Bestellung eines Sonderprüfers in Hauptversammlung mangels Mehrheit nicht möglich

Wegen der Mehrheitsverhältnisse bei den Stimmrechten im VW-Konzern war bei der Hauptversammlung klar, dass die Aktionäre keine Mehrheit für die Bestellung eines Sonderprüfers nach § 142 AktG zusammenkriegen. Der Weg über das Gericht ist nun eine Alternative. Laut Gesetz muss das LG einen Sonderprüfer bestellen, "wenn Tatsachen vorliegen, die den Verdacht rechtfertigen, dass bei dem Vorgang Unredlichkeiten oder grobe Verletzungen des Gesetzes oder der Satzung vorgekommen sind".