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Drei Menschen sitzen, mit orangenen Warnwesten bekleidet, auf einer innerstädtischen Straße.
© zaschnaus / Adobe Stock (KI-generiert)
Fall der Woche Strafrecht

"Versuchsbeginn bei Nötigung in mittelbarer Täterschaft durch Straßensitzblockade"

Wenn eine Sitzblockade nur eine Reihe von Fahrzeugführern zum Stoppen zwingt, sich aber noch keine weiteren Fahrzeugführer dieser ersten Reihe annähern, befinden sich die Aktivisten noch im straflosen Vorbereitungsstadium einer Nötigung, in das strafbare Versuchsstadium sind sie noch nicht eingetreten.

Der Fall

Von: Ref. iur. Paul Schoor, M.A.
In: RÜ 7/2026, 383
Beruht auf: AG Berlin-Tiergarten, Urt. v. 05.06.2025 – 312 Cs 1157/24, BeckRS 2025, 31516

A und fünf weitere Mitglieder der Klimaaktivisten-Gruppierung "Letzte Gene
ration" setzten sich am 21.11.2024 im Rahmen einer nicht angemeldeten Stra
ßensitzblockade auf eine mehrspurige Straße in der Stadt B, um die auf der
Straße befindlichen Fahrzeuge bis zur erwarteten vollständigen Räumung der
Blockade durch die Polizei an der Weiterfahrt zu hindern. A wollte lediglich öf
fentliche Aufmerksamkeit für die ihrer Meinung nach unzureichenden Maß
nahmen der Bundesregierung gegen ein Fortschreiten des Klimawandels er
reichen. Allerdings fuhren nur vereinzelt Wagen auf die Sitzblockade zu, so
dass es nicht zu einem Rückstau kam. Vielmehr wendeten die betroffenen
Fahrzeugführer und fuhren die Straße bis zur nächsten Abzweigung zurück.
Nach wenigen Minuten traf die Polizei ein, die den Verkehr umleitete. 

Strafbarkeit der A nach dem StGB?

 

Alpmann Schmidt ist das erste bundesweit tätige juristische Repetitorium, gegründet 1956 in Münster. Neben Kursen zur Vorbereitung auf die juristischen Examina erstellt Alpmann Schmidt umfangreiche Literatur (Skripte, Karteikarten, Aufbauschemata etc.), die Jurastudierende vom Studium bis zum Examen begleitet und bei ihrer Ausbildung unterstützt.

I. Tatbestand

1. Objektiver Tatbestand

a) Verkehrsfremder Außeneingriff (oder: pervertierter Inneneingriff mit Schädigungsvorsatz)

b) Beeinträchtigung der Sicherheit des öffentlichen Straßenverkehrs

c) Konkrete Gefährdung von Personen oder Sachen

d) Kausalität & objektive Zurechnung

2. Subjektiver Tatbestand: Eventualvorsatz

II. Rechtswidrigkeit

III. Schuld

Da sich bis zum Ort der Sitzblockade keinerlei Fahrzeugführer in zweiter Reihe etwaigen zum Stillstand gekommenen Fahrzeugführern in erster Reihe angenähert hatten, ist die Angeklagte nicht in das strafbare Versuchsstadium eingetreten, sondern im straflosen Vorbereitungsstadium verblieben.

Die ausformulierte Lösung gibt es in Heft 7 der RÜStart 2026. Und hier zum herunterladen. 

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