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Interview

„Über die Auszeichnung kann ich nur staunen“

Historische Abbildung der Zivilklasse des Pour le mérite
Historische Abbildung der Zivilklasse des Pour le mérite aus Meyers Lexikon von 1896 © Juulijs/adobe

Große Ehre für die Kölner Rechtswissenschaftlerin und ehemalige Vizepräsidentin des EGMR, Prof. Dr. DDr. h.c. Angelika Nußberger: Ende Mai wurde sie zusammen mit drei weiteren neuen Mitgliedern in den Orden Pour le mérite für Wissenschaften und Künste gewählt.

Es ist eine Auszeichnung, die zu den höchsten Ehrungen für Wissenschaftlerinnen und Künstler in Deutschland zählt. Neben ihrer Karriere an der Universität zu Köln war und ist sie für eine Vielzahl internationaler Institutionen tätig und findet auch noch Zeit, ein Kinderbuch über Menschenrechte zu schreiben. Genug Themen also für ein ausführliches Gespräch.

NJW: Glückwunsch zu Ihrer Wahl in den Orden Pour le mérite. Weshalb fiel die Wahl auf Sie und was bedeutet Ihnen diese Auszeichnung?

Nußberger: Die Ehrung beruht auf einer Wahl der Mitglieder des Ordens. Aus dem Bereich der Wissenschaften sind alle Disziplinen von der Meeresbiologie bis zur Astrophysik, von der Skandinavistik bis zur Immunologie vertreten; für die Künste stehen Namen wie Wim Wenders, Durs Grünbein und András Schiff. Warum mich die Mitglieder des Ordens, von denen ich persönlich nur wenige kenne, gewählt haben, weiß ich natürlich nicht; ich wusste noch nicht einmal, dass ich zur Wahl stand. Vielleicht repräsentiere ich für die Rechtswissenschaft die Verbindung von Theorie und Praxis sowie inländischem und ausländischem Recht, da ich Richterin war und bin, für Internationale Organisationen eine Vielzahl von Gutachten geschrieben habe und gleichzeitig die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz in Köln leite. Über die Auszeichnung kann ich dennoch nur staunen. In jedem Fall bin ich darüber sehr glücklich, gerade auch, weil ich aufgrund meines Doppelstudiums von Rechtswissenschaft und Slawistik Recht immer als Teil der Kultur verstanden habe und auf den Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen aus anderen Disziplinen sehr gespannt bin.

NJW: Sind Sie die erste Juristin in dem Orden?

Nußberger: Die Juristen machen eine eher kleinere Gruppe unter den Ordensmitgliedern aus. Seit 1842 waren es weniger als zwanzig; ich bin wohl die erste Frau. Es sind sehr bekannte – historische – Namen darunter, etwa Friedrich Carl von Savigny, Otto von Giercke und Max Huber. Viele waren Rechtshistoriker, so etwa Helmut Coing und Michael Stolleis. Nach meiner offiziellen Aufnahme Ende Mai nächsten Jahres sind wir mit Christian Tomuschat und Stig Fredrik Strömholm drei Rechtswissenschaftler von insgesamt gegenwärtig 72 Mitgliedern – 34 aus dem Inland und 38 aus dem Ausland – , wobei unser schwedischer Kollege auch als Schriftsteller bekannt geworden ist.

NJW: Sie erwähnten bereits, dass Sie sehr vielfältig tätig sind, auch international, etwa am Verfassungsgericht von Bosnien-Herzegowina. Ungewöhnlich für eine deutsche Wissenschaftlerin, wie wir meinen. Wie kam es dazu?

Nußberger: Ich habe immer rechtsvergleichend gearbeitet, in den 1990 er Jahren vor allem mit Fokus auf die Rechtsentwicklung in Russland; das war in der Umbruchzeit am Ende der Sowjetunion besonders spannend. Aber auch in den anderen Ländern Osteuropas gab es eine grundsätzliche Neuorientierung, die mich sehr interessiert hat. In den Ländern des Balkans war ich allerdings nicht schwerpunktmäßig tätig. Dennoch kannten mich die Kollegen und Kolleginnen aus Bosnien-Herzegowina aufgrund unserer Zusammenarbeit in der Venedigkommission, so dass ich wohl – inoffiziell – Unterstützung aus Sarajevo hatte. Die Ernennung erfolgte nach dem Ende meiner Amtszeit in Straßburg durch den Präsidenten des EGMR, der dazu aufgrund einer Regelung im Dayton-Vertrag berechtigt ist.

NJW: Erschwert es nicht die Zusammenarbeit mit den nationalen Kollegen, wenn drei von neun Richtern quasi „von außen“ ernannt werden?

Nußberger: Es ist ungewöhnlich, dass an Verfassungsgerichten auch ausländische Richter arbeiten; ein ähnliches Modell gibt es in Andorra und gab es im Kosovo. Für Bosnien-Herzegowina wurde es als Übergangslösung für sinnvoll erachtet, um Entscheidungen auch bei Uneinigkeit der nationalen Richter zu ermöglichen und das Quorum von fünf zu erreichen. Wie so oft wurde die Übergangslösung nicht durch ein neues Modell ersetzt, so dass sie mittlerweile seit fast drei Jahrzehnten besteht. Da die beiden Sitze der Republika Srpska gegenwärtig vakant sind, könnte im Augenblick ohne uns drei ausländische Richter keine einzige Entscheidung getroffen werden. Es ist eine politisch sehr schwierige Situation in Bosnien-Herzegowina; das Verfassungsgericht ist eine der wenigen Institutionen, die funktioniert. Aber diejenigen, die das Scheitern des Staates wollen – und davon gibt es nicht wenige – finden dies nicht gut.

NJW: Mal ganz praktisch: Wie überwinden Sie Sprachbarrieren und wie oft sind Sie am Verfassungsgericht in Sarajevo?

Nußberger: Ich bin sechs Mal im Jahr in Sarajevo; dazwischen haben wir zusätzlich Online-Sitzungen. Wir arbeiten auf der Grundlage von englischen Übersetzungen. Die nationalen Richter arbeiten auf Bosnisch, Kroatisch und Serbisch.

NJW: Lassen Sie uns über die wichtigsten Aufgaben des Gerichts und die verfassungsrechtlichen Fragen sprechen, mit denen Sie und Ihre Kolleginnen und Kollegen zu tun haben.

Nußberger: Es gibt zwei Arten von Fällen, zum einen Berufungsfälle, bei denen es um Grundrechtsfragen geht, sehr häufig das Recht auf ein faires Verfahren und das Eigentumsrecht. Daneben gibt es komplexe staatsorganisationsrechtliche Fälle, die in der Regel die Vereinbarkeit von Gesetzen der Entitäten mit der gesamtstaatlichen Verfassung oder Kompetenzkonflikte betreffen. Nicht zu Unrecht gilt das Verfassungssystem Bosnien-Herzegowinas als eines der kompliziertesten der Welt, da, um den verschiedenen Interessen gerecht zu werden und ein Zusammenleben nach dem Bürgerkrieg wieder zu ermöglichen, eine Vielzahl von Entscheidungsebenen und wenig praxistaugliche Ausgleichsmechanismen geschaffen wurden. Auch zentral wichtige Entscheidungen können so immer wieder blockiert werden.

NJW: Sehen Sie Ihre Tätigkeit am Verfassungsgericht auch als Begleitung des Landes auf seinem Weg hin zu einem demokratischen Rechtsstaat?

Nußberger: Ja. Das Ziel wäre, die politische Situation zu stabilisieren und die Aufnahme in die Europäische Union vorzubereiten. Aber leider ist im Augenblick nicht zu erkennen, dass der Weg in die richtige Richtung ginge. Ich würde gerne mein Amt aufgeben, wenn eine gute und vernünftig handhabbare Verfassung mit einem nur von nationalen Richtern besetzten Verfassungsgericht geschaffen würde. Aber es sieht nicht so aus, als ließe sich auf politischer Ebene ein entsprechender Kompromiss erreichen.

NJW: In zahlreichen Publikationen befassen Sie sich wissenschaftlich etwa mit dem Völker- und Verfassungsrecht sowie dem Menschenrechtsschutz. 2024 kam ein Kinderbuch hinzu. Wie kam es dazu?

Nußberger: Es war ein Gemeinschaftsprojekt mit der Grafikerin und Illustratorin Rotraut Susanne Berner, deren Zeichnungen ich schon immer sehr geschätzt habe. Die Idee dazu kam von meinem Lektor beim Beck-Verlag, der wusste, dass es mir ein Anliegen ist, das Recht und vor allem die Menschenrechte allgemeinverständlich zu erklären. Kinder haben ein sehr ausgeprägtes Gerechtigkeitsgefühl. Ich finde, man kann mit ihnen ganz wunderbar – gerade anhand von kleinen Geschichten – über Menschenrechtsfragen nachdenken. Sie stellen die richtigen Fragen. Und fordern uns heraus, wenn wir meinen, die richtigen Antworten zu wissen.

NJW: Wenn Sie auf die Lage der Menschenrechte in Deutschland blicken, dann …

Nußberger: … mache ich mir große Sorgen über die weitere Entwicklung, da mir scheint, dass wir auch bei zentralen Fragen etwa nach den Grenzen der Meinungsfreiheit oder dem Verständnis dessen, was die Würde des Menschen in ethisch sensiblen Konstellationen bedeutet, in unserer polarisierten Gesellschaft keinen Konsens mehr finden.

 

Dieser Text stammt aus Heft 33/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt.