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Editorial

Recht und Frieden

Das Acronym für CDS auf einem Stapel Geldscheinen.
Das Acronym für Credit-Default-Swaps auf einem Stapel Geldscheinen. © xsprtd/adobe

Spätestens jetzt, in Zeiten, in denen Krieg wieder hoffähig zu werden scheint bzw. schon ist, ist es (auch) für den Juristen an der Zeit, sich der ureigensten Aufgabe seines eigenen Tätigkeitsfeldes zu entsinnen und zu vergewissern, nämlich Frieden zu schaffen und zu bewahren.

Denn nicht nur das Völkerrecht und sein in Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta verankertes Gewaltverbot dienen dem großen Ziel des Friedens, der umfassender ist, als es der Terminus ‚Rechtsfrieden‘ suggeriert.

Wenn aber die Idee vorherrscht, dass Recht Frieden schafft und damit einen Kontrapunkt zum Krieg setzt, löst das die Frage aus, was denn genau die Rolle des Rechts als Friedensbringer ist. Für die Antwort bietet die gegenwärtige Zeit Anschauungsmaterial: Der Gegenbegriff zur „rule of law“ ist eine „rule of the more powerful“, also das Recht des Stärkeren. Rechtsstaatlichkeit bedeutet mithin, dass als allgemeingültig verstandene Regeln gelten und nicht die individuelle Kraft, Stärke oder Schlauheit.

Die ganze Wahrheit aber ist: Das Recht bietet dem Stärkeren auch Werkzeuge, die als Waffen verwendet werden können. Ein anschauliches Beispiel hierfür firmiert unter dem Namen „weaponisation of financial instruments“, sinngemäß übersetzt also: die Wandlung von Finanzverträgen zu Waffen. Begründet wohl im Umfeld der Wall Street sind eine Vielzahl von Vertragstypen geschaffen worden, denen gemein ist, dass sie mit der Insolvenz eines Schuldnerunternehmens spielen oder diese sogar gezielt herbeiführen. Hierzu gehören Credit Default Swaps (CDS), die Loan to Own (LtO)-Strategie oder das, was unter dem Begriff Liability Management Exercises läuft – und das immer häufiger alternativ als Creditor-to-Creditor Aggression bezeichnet wird. Was bislang als eine Besonderheit des US-Rechts angesehen wurde, hat erst vor Kurzem Europa, genauer: die Niederlande (Hunkemöller) erreicht.

Der mithilfe dieser Vertragswaffen errungene Sieg ergibt sich – nicht immer zwingend, aber doch regelmäßig – aus einer Mehrung des Vermögens einer ohnehin bereits hoch vermögenden Person. Für das Schuldnerunternehmen bedeutet der Sieg der anderen Seite oftmals den Zusammenbruch – und damit die Insolvenz. Die eigentlichen Kosten dieses Sieges bzw. dieser Niederlage haben die Arbeitnehmer zu tragen, wenn und soweit sie ihre Arbeitsplätze in dem Verfahren verlieren. Auf einer Makroebene kommt in den gegenwärtigen Zeiten der Geoökonomie, in der „die Wirtschaft“ als Waffe benutzt wird, als potenzieller weiterer Verlierer noch die Volkswirtschaft insgesamt dazu, indem Unternehmen zerstört oder übernommen werden.

Man sieht: Kriegsspiele überall. Will, soll, kann die Rechtsordnung das zulassen? Natürlich ist der Markt kein Streichelzoo, aber muss er deswegen ein Haifisch-Becken sein? Man sollte sich mit dieser Frage noch einmal auseinandersetzen im Angesicht des hier als Weckruf deklarierten Gebots, sich der Friedensfunktion des Rechts zu entsinnen.

Dieser Text stammt aus Heft 17/2026 der NJW. Sie möchten die NJW kostenlos testen? Jetzt vier Wochen gratis testen inkl. Online-Modul NJWDirekt