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Werbeblocker

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Rechtsstreit um Werbeblocker muss in nächste Runde

Rechtsstreit um Werbeblocker muss in nächste Runde

Mit Werbeblockern können Nutzerinnen und Nutzer lästige Onlinewerbung auf Internetseiten unterdrücken. Aber wird dabei das Urheberrecht der Webseitenbetreiber verletzt? Das war nun Thema in Karlsruhe.

In BGH-Streit um Werbeblocker wird weiter verhandelt

In BGH-Streit um Werbeblocker wird weiter verhandelt

Mit Werbeblockern können Nutzerinnen und Nutzer lästige Onlinewerbung unterdrücken. Aber werden dabei Urheberrechte der Webseitenbetreiber verletzt? Der BGH hat seine Entscheidung jetzt auf nächstes Jahr verschoben.

Die Termine der 45. Kalenderwoche

Die Termine der 45. Kalenderwoche

Die Sonntagsruhe ist vielen Menschen heilig. Was ein Gartencenter am siebten Tag der Woche verkaufen darf, klärt der BGH. Die obersten Zivilrichter versuchen außerdem zum zweiten Mal, Klagen gegen Facebook wegen des sogenannten Scrapings zu verhandeln. Und eine Verwaltungsdirektorin einer Hochschule kämpft vor dem BVerwG gegen eine Disziplinarstrafe.

Blocker oder Chance für das Urheberrecht?
AdBlocker

Blocker oder Chance für das Urheberrecht?

Seit Jahren versucht das Verlagshaus Axel Springer, den Einsatz sogenannter Adblocker gerichtlich zu verbieten. Nun liegt der Streit in Karlsruhe und gilt unter Urheberrechtlern als richtungsweisend. Christian Czychowski erklärt, worum es geht.

Die Termine der 30. Kalenderwoche

Die Termine der 30. Kalenderwoche

Nun will der BGH es endlich klären: Haben Teilnehmer an Sportwetten, die bei Anbietern im Ausland Geld verloren haben, Anspruch auf Rückerstattung wegen Verstoßes gegen den damaligen Glücksspielstaatsvertrag? Noch ein Fall für die obersten Zivilrichter: Sind Werbeblocker im Internet erlaubt? Auch sonst gibt es noch ein paar spannende Gerichtstermine, etwa zu Sternebewertungen für Dienstleistungen und Waren. Und zur Überwachung eines leitenden Angestellten durch einen Detektiv.

Werbeblocker sind zulässig
BGH

Werbeblocker sind zulässig

Das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.04.2018 entschieden und eine Unterlassungsklage des Medienunternehmens Axel Springer abgewiesen. Das Gericht verwies in seiner Begründung auf die Möglichkeit des klagenden Verlags, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigungen durch Abwehrmaßnahmen zu begegnen. So könne Nutzern, die nicht bereit seien, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten, der Zugang zum Online-Angebot verwehrt werden. Der Verlag will nun Verfassungsbeschwerde einlegen (Az.: I ZR 154/16).

Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht
OLG München

Ad-Blocker verstoßen nicht gegen Kartell-, Wettbewerbs- und Urheberrecht

Open Source-Software, die Werbung auf Websites unterdrückt, verstößt weder gegen Kartell- noch gegen Wettbewerbsrecht. Das Oberlandesgericht München konnte in seinen Urteilen vom 17.08.2017 keine gezielte Behinderung der Websitebetreiber erkennen. Die sogenannten Ad-Blocker stellten zudem auch keinen Verstoß gegen Urheberrecht dar.

Springer erringt Teilerfolg gegen Internet-Werbeblocker "Adblock Plus"
OLG Köln

Springer erringt Teilerfolg gegen Internet-Werbeblocker "Adblock Plus"

Im Streit um die Zulässigkeit des Internet-Werbeblockers "Adblock Plus" hat die Axel Springer AG einen Teilerfolg gegen den Kölner Anbieter der Software, die Eyeo GmbH, erreicht. Mit Urteil vom 24.06.2016 hat das Oberlandesgericht Köln das klageabweisende Urteil des Landgerichts Köln teilweise zugunsten der Klägerin abgeändert (Az.: 6 U 149/15). Die Blockade der Werbung an sich sei zulässig. Unzulässig sei die Software aber insoweit, als die Werbung nur nach vorgegebenen Kriterien und gegen Zahlung eines Entgelts nicht unterdrückt wird ("Whitelist").

Werbeblocker-Software wettbewerbsrechtlich zulässig
LG München I

Werbeblocker-Software wettbewerbsrechtlich zulässig

Das Angebot und der Vertrieb einer Werbeblocker-Software sind wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das Landgericht München I mit Urteilen vom 27.05.2015 entscheiden und zwei Klagen von Medienunternehmen abgewiesen. Insbesondere würden die Unternehmen durch die Werbeblocker-Software nicht wettbewerbswidrig behindert (Az.: 37 O 11673/14 und 37 O 11843/14).