BGH
Werbeblocker sind zulässig
Das Angebot des Werbeblockerprogramms AdBlock Plus verstößt nicht gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19.04.2018 entschieden und eine Unterlassungsklage des Medienunternehmens Axel Springer abgewiesen. Das Gericht verwies in seiner Begründung auf die Möglichkeit des klagenden Verlags, den vom Einsatz des Programms ausgehenden Beeinträchtigungen durch Abwehrmaßnahmen zu begegnen. So könne Nutzern, die nicht bereit seien, auf den Einsatz des Werbeblockers zu verzichten, der Zugang zum Online-Angebot verwehrt werden. Der Verlag will nun Verfassungsbeschwerde einlegen (Az.: I ZR 154/16).