ArbG Köln
Weder Marzipantorte noch Weihnachtsgeld für Betriebsrentner
Das Arbeitsgericht Köln hat die Klagen mehrerer Betriebsrentner eines Kölner Nahrungsmittelherstellers abgewiesen, die von ihrem ehemaligen Arbeitgeber wie in den Vorjahren eine Marzipantorte und ein Weihnachtsgeld in Höhe von 105 Euro verlangten. Es verneinte eine entsprechende betriebliche Übung unter anderem deshalb, weil der Arbeitgeber in beigefügten Weihnachtsschreiben deutlich gemacht habe, dass die Leistungen immer nur für das aktuelle Jahr gewährt werden (rechtskräftiges Urteil vom 24.11.2016, Az.: 11 Ca 3589/16).