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Ministerin für Korrekturen beim Mindestlohngesetz

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Thüringens Arbeitsministerin Heike Werner (Linke) hat sich nach dem Mindestlohn-Urteil des Bundesarbeitsgerichts für Korrekturen im Gesetz ausgesprochen. Sie forderte am 25.05.2016 in Erfurt die Bundesregierung auf, klarzustellen, dass Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht auf den Mindeststundenlohn von 8,50 Euro angerechnet werden dürfen.

BAG: Sonderzahlungen zu Erfüllung der Mindestlohnpflicht heranziehbar

Das BAG hatte am 25.05.2016 wie die Vorinstanzen entschieden, dass Sonderzahlungen herangezogen werden können, damit die Mindestlohnpflicht erfüllt wird. Sonderzahlungen dürfen danach dann verrechnet werden, wenn sie wie Entgelt für tatsächliche Arbeitsleistung zu verstehen sind.

Ministerin kritisiert Mindestlohngesetz

"Das Urteil macht deutlich, dass die Bundesregierung beim Mindestlohngesetz nicht sorgfältig genug gearbeitet hat", betonte Werner. Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld sollten den Arbeitnehmern Mehrausgaben ermöglichen, "damit sie in den Urlaub fahren und ihren Kindern zu Weihnachten Geschenke kaufen können".

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