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Upskirting

Mehr Artikel zu diesem Tag

Die Wut, die bleibt
Zum Weltfrauentag

Die Wut, die bleibt

Zum 8. März etwas über die Lage der Frauenrechte schreiben? Wo soll eine da anfangen, angesichts all dieser Baustellen, fragte sich Anna Katharina Mangold. Heraus kam: ein Text über Wut.

Knast für Creeps?
Petition "Voyeur-Aufnahmen strafbar machen"

Knast für Creeps?

Die Kölnerin Yanni Gentsch - genauer: ihr Po - wurde beim Joggen gefilmt. Jetzt will sie nicht mehr zum Sexobjekt filmender Männer gemacht werden und fordert von der Politik mehr Schutz durch das Strafrecht. Ihr Ziel: die umstrittene Upskirting-Norm noch stärker ausweiten. 

In der Wohnung ist nicht unter dem Rock
Strafbare Intim-Fotos

In der Wohnung ist nicht unter dem Rock

Nacktfotos, die in der eigenen Wohnung entstanden sind, erfüllen nicht den Tatbestand des Upskirting-Paragraphen. "Gegen Anblick" und "gegen Einblick" geschützt seien eben zwei verschiedene Dinge, meint der BGH.

Koalitionsfraktionen einig über Strafverschärfung für Stalking und ungewollte Nacktaufnahmen

Koalitionsfraktionen einig über Strafverschärfung für Stalking und ungewollte Nacktaufnahmen

Rechtspolitiker der CDU/CSU- und der SPD-Fraktion im Bundestag haben sich auf ein umfassendes Gesetzespaket mit Strafverschärfungen unter anderem für Stalking und ungewollte Nacktaufnahmen an öffentlichen Orten geeinigt. Betroffene sollen vor unerwünschten Annäherungsversuchen künftig besser geschützt werden. Dazu werden die hohen Voraussetzungen für die Anwendung des Straftatbestandes Stalking gesenkt und der Strafrahmen verschärft.

Bundesrat stimmt für mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Bundesrat stimmt für mehr Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen

Die Persönlichkeitsrechte bei Foto- und Videoaufnahmen werden gestärkt: Am18.09.2020 billigte der Bundesrat einen entsprechenden Beschluss des Bundestages vom 03.07.2020. Das Gesetz greift inhaltlich Anliegen auf, die die Länder zuvor mit eigenen Bundesratsinitiativen in den Bundestag eingebracht hatten. Unter anderem das sogenannte Upskirting und das Erstellen von Gaffervideos sind künftig strafbar.

Bundestag beschließt Strafbarkeit des "Upskirtings"

Bundestag beschließt Strafbarkeit des "Upskirtings"

Wer Fotos oder Videos von Todesopfern bei Unfällen macht oder verbreitet, soll künftig bestraft werden. Auch das unbefugte Fotografieren unter den Rock oder in den Ausschnitt, das sogenannte "Upskirting" oder "Downblousing", werden unter Strafe gestellt. Das Gesetz der Bundesregierung wurde nun vom Bundestag beschlossen. Das Strafgesetzbuch wird entsprechend angepasst.

Bundesregierung will Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen erweitern

Bundesregierung will Persönlichkeitsschutz bei Bildaufnahmen erweitern

Die Bundesregierung will den Persönlichkeitsschutz bei der Herstellung und Verbreitung von Bildaufnahmen verbessern und das Strafgesetzbuch entsprechend ändern. Ihr Gesetzentwurf (BT-Drs. 19/17795) sieht dazu unter anderem vor, den geschützten Personenkreis auf Verstorbene auszuweiten. Vom Straftatbestand erfasst werden sollen das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme, die in grob anstößiger Weise eine verstorbene Person zur Schau stellt, sowie das Herstellen und das Übertragen einer Bildaufnahme von bestimmten gegen Anblick geschützten Körperteilen. Auch das Gebrauchen und Zugänglichmachen von solchen Bildaufnahmen gegenüber Dritten soll erfasst werden.

Regierung will Gafferfotos von Verstorbenen und "Upskirting" unter Strafe stellen
Gesetzentwurf

Regierung will Gafferfotos von Verstorbenen und "Upskirting" unter Strafe stellen

Das Bundeskabinett will Gafferfotos von Unfalltoten sowie das sogenannte Upskirting unter Strafe stellen und hat dazu am 13.11.2019 einen Gesetzentwurf beschlossen. Dies teilte das Bundesjustizministerium mit. Im ersten Fall werde eine Gesetzeslücke geschlossen. Das "Upskirting" stelle bislang nur eine Ordnungswidrigkeit dar.

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von “Upskirting“ auf den Weg

Bundesrat bringt Gesetzentwurf zur Strafbarkeit von “Upskirting“ auf den Weg

Der Bundesrat möchte das so genannte Upskirting unter Strafe stellen lassen: dabei fotografieren oder filmen Menschen mit unauffälligen Smartphonekameras heimlich unter den Rock oder das Kleid ihrer Opfer - zum Beispiel auf Rolltreppen, Gehwegen oder Treppenhäusern. Die Fotos vom Intimbereich werden dann häufig in den sozialen Medien verbreitet. Auf Initiative von sechs Ländern beschloss der Bundesrat am 08.11.2019, einen Gesetzentwurf zur Strafbarkeit dieses Verhaltens in den Deutschen Bundestag einzubringen.

Rheinland-Pfalz ergreift Initiative gegen "Upskirting"

Rheinland-Pfalz ergreift Initiative gegen "Upskirting"

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat am 03.09.2019 auf Initiative des Landesministeriums der Justiz beschlossen, am 20.09.2019 im Bundesrat einen Entschließungsantrag gegen das heimliche Filmen oder Fotografieren unter Röcke und Kleider - das sogenannte Upskirting - einzubringen. Ziel der Initiative ist es, zukünftig die Strafbarkeit eines solchen Verhaltens sicherzustellen.