Werbungskostenabzug bei steuerfreien Leistungen aus Stipendium zu kürzen
Als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium sind um steuerfreie Leistungen zu kürzen, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält. Dies hält der Bundesfinanzhof im Fall einer Studentin fest, die für ein Masterstudium in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erhalten hatte. Durch die Stipendienleistungen sei der Aufwand abgegolten, den die Klägerin zu Recht als Werbungskosten gelten gemacht hatte.