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Stipendium

Mehr Artikel zu diesem Tag

Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine Berufserfahrung
Juristin im öffentlichen Dienst

Arbeit im Graduiertenkolleg ist keine Berufserfahrung

Für ihre Promotion nach dem ersten Staatsexamen erhielt eine Juristin ein Stipendium eines Graduiertenkollegs. Bei ihrer Ernennung zur Regierungsrätin wurde ihre wissenschaftliche Arbeit aber nicht als Erfahrungszeit angerechnet. Zurecht, sagt das BVerwG.

500 Kilometer zum Bar-Exam
Nachwuchsjurist radelt durch Großbritannien

500 Kilometer zum Bar-Exam

Ein angehender Anwalt aus Großbritannien radelt fast 500 Kilometer quer durch England und Wales, um rund 13.000 Pfund für seine einjährige Ausbildung zum Barrister zu sammeln. Der Name der Route: "Bar2Bar" – von Barsham nach Barmouth.

Wenn nicht jetzt, wann dann?
Studieren im Ausland

Wenn nicht jetzt, wann dann?

Lehrbücher wälzen sich besser unter Sonne und Palmen, in den Bergen oder doch in einer Megacity? Ein Auslandsaufenthalt im Studium reizt viele Studierende. Vom Sprachkurs über Stipendien bis zur Wohnungssuche: Wie man das Auslandsstudium organisiert, hat sich Pauline Brinkmann angeschaut.

Campus mit Kängurus
Uni-Karriere in Australien

Campus mit Kängurus

Kerstin Braun lehrt als Associate Professor im australischen Queensland Strafrecht. Die deutsche Juristin hat Traumstände vor der Tür, viele Freiheiten und eine unbefristete Stelle. Doch auch in Australien ändern sich die Bedingungen für Forschende – und die Weihnachtszeit sei gewöhnungsbedürftig.

Besteuerung eines Promotionsstipendiums nur bei wirtschaftlicher Gegenleistung

Besteuerung eines Promotionsstipendiums nur bei wirtschaftlicher Gegenleistung

Leistungen aus einem Promotionsstipendium unterliegen nur dann der Einkommensteuer, wenn der Stipendiat eine wirtschaftliche Gegenleistung zu erbringen hat und keine Steuerbefreiungsvorschrift eingreift. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden und eine genauere Prüfung des privatwirtschaftlichen Förderungsanteils verlangt, der im Fall mit einer Verwertungspflicht der wissenschaftlichen Erkenntnisse verknüpft war.

Künstler-Stipendium aus Corona-Hilfe ist steuerpflichtig

Künstler-Stipendium aus Corona-Hilfe ist steuerpflichtig

Künstler müssen die von der öffentlichen Hand geleisteten Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle in voller Höhe als Einkommen versteuern. Ein solcher Zuschuss könne auch nicht als steuerfreie Leistung zu Aus- oder Fortbildungszwecken gewertet werden, entschied das FG Berlin-Brandenburg.

Werbungskostenabzug bei steuerfreien Leistungen aus Stipendium zu kürzen

Werbungskostenabzug bei steuerfreien Leistungen aus Stipendium zu kürzen

Als Werbungskosten abziehbare Aufwendungen für ein Masterstudium sind um steuerfreie Leistungen zu kürzen, die der Steuerpflichtige aus einem Stipendium erhält. Dies hält der Bundesfinanzhof im Fall einer Studentin fest, die für ein Masterstudium in den USA ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) erhalten hatte. Durch die Stipendienleistungen sei der Aufwand abgegolten, den die Klägerin zu Recht als Werbungskosten gelten gemacht hatte.

Studienkosten sind trotz Stipendium abziehbar
FG Köln

Studienkosten sind trotz Stipendium abziehbar

Zur Bestreitung des allgemeinen Lebensunterhalts erhaltene Stipendiumszahlungen mindern nicht die Werbungskosten für eine Zweitausbildung. Dies hat das Finanzgericht Köln mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 15.11.2018 klargestellt. Die Entscheidung ist rechtskräftig. Die Beteiligten haben die vom Senat zugelassene Revision zum Bundesfinanzhof nicht eingelegt (Az.: 1 K 1246/16).

Nach Studienende keine Entscheidung mehr über vor Studienbeginn versagtes Stipendium
BGH

Nach Studienende keine Entscheidung mehr über vor Studienbeginn versagtes Stipendium

Begehrt ein bei einem Stipendium für Studierende nicht berücksichtigter Bewerber nach Ablaufen des Förderzeitraums eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung, so ist sein Begehren auf eine unmögliche Leistung gerichtet. Das gilt nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2016 zumindest dann, wenn das Stipendium bereits einem anderen Bewerber gewährt wurde und der nicht berücksichtigte Bewerber den geförderten Studiengang ohne das Stipendium absolviert hat (Az.: I ZR 63/15).

Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium
FG Köln

Kein steuerlicher Abzug von Studienkosten bei Stipendium

Studienkosten können nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten steuerlich berücksichtigt werden, wenn die Kosten im Rahmen eines Stipendiums steuerfrei erstattet wurden. Dies hat das Finanzgericht Köln mit einem jetzt veröffentlichten Urteil vom 20.05.2016 entschieden. Der Senat hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens die Revision zum Bundesfinanzhof zugelassen (Az.: 12 K 562/13).