BVerfG
Vizepräsident Ferdinand Kirchhof entscheidet über Verfassungskonformität des Rundfunkbeitrags mit
Vizepräsident Ferdinand Kirchhof wird über die beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags mitentscheiden. Er sei aufgrund des Umstands, dass sein Bruder Paul Kirchhof ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags erstattet habe, weder von der Ausübung seines Richteramtes ausgeschlossen noch befangen, entschied das BVerfG mit Beschluss vom 24.04.2018 (Az.: 1 BvR 745/17, 1 BvR 981/17).