BNetzA veröffentlicht Rechtsgutachten

Zitiervorschlag
BNetzA veröffentlicht Rechtsgutachten. beck-aktuell, 27.08.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188786)
Die Bundesnetzagentur (BNetzA) kann zur Absicherung der Ausbau- und Investitionszusage, die die Telekom für den Fall eines exklusiven Erschließungsrechts aller Nahbereiche mit VDSL-Vectoring in Aussicht gestellt hat, zwar grundsätzlich einen öffentlich-rechtlichen Vertrag abschließen. Dieser darf aber die Regulierungsentscheidung der BNetzA nicht vorwegnehmen und keine Gegenleistung der Behörde vorsehen. Dies geht aus einem Rechtsgutachten hervor, dass die BNetzA am 27.08.2015 veröffentlicht hat.
Telekom will exklusives Erschließungsrecht aller Nahbereiche mit Vectoring
Die Telekom hat im Februar 2015 bei der BNetzA einen Regulierungsantrag zur Einführung von VDSL-Vectoring auch im sogenannten Nahbereich um die Hauptverteiler gestellt. Dabei hat sie eine verbindliche Ausbau- und Investitionszusage für den Fall eines exklusiven Erschließungsrechts aller Nahbereiche mit Vectoring in Aussicht gestellt.
Rechtsgutachten: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Absicherung der Investitionszusage grundsätzlich zulässig
Die BNetzA beabsichtigt, mit der Telekom in nächster Zeit den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zu erörtern. In dem nun veröffentlichten Rechtsgutachten kommt der beauftragte Regensburger Jura-Professor Jürgen Kühling zu dem Ergebnis, dass ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen der BNetzA und einem regulierten Unternehmen zur verbindlichen Absicherung eines Investitions- und Ausbauversprechens zwar prinzipiell möglich ist.
Öffentlich-rechtlicher Vertrag darf Regulierungsermessen nicht determinieren
Allerdings dürfe die behördliche Entscheidung und das der Beschlusskammer insoweit zustehende Regulierungsermessen nicht durch den öffentlich-rechtlichen Vertrag vorweg genommen werden. Folge des öffentlich-rechtlichen Vertrags darf es laut Gutachten alleine sein, dass die Ausbau- und Investitionszusage des regulierten Unternehmens im Rahmen der Abwägungsentscheidung angemessen berücksichtigt wird. In einem solchen Vertrag darf sich die Behörde nicht gegenüber dem regulierten Unternehmen zu einer Gegenleistung verpflichten.
- Redaktion beck-aktuell
Zitiervorschlag
BNetzA veröffentlicht Rechtsgutachten. beck-aktuell, 27.08.2015 (abgerufen am: 15.04.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/188786)


