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Prozessvoraussetzungen

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"Das Bundes-VwVfG ist kein Super-Gesetz"
Fragen und Antworten

"Das Bundes-VwVfG ist kein Super-Gesetz"

Das "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" der Bundesregierung sieht vor, im Verwaltungsverfahren die Genehmigungsfiktion als Regelfall zu etabliert. Marvin Klein ordnet ein, was bisher bekannt ist und welche Folgen auf die Praxis zukommen.

Selbsternannter Menschenrechtsverteidiger hat keine Vertretungsbefugnis
Prozess vor dem Sozialgericht

Selbsternannter Menschenrechtsverteidiger hat keine Vertretungsbefugnis

Dem Ingenieur ist zwar redensartlich nichts zu schwör, aber wer andere vor deutschen Sozialgerichten vertreten darf, ist ihm Gesetz genau festgehalten. Und Ingenieure sind nun mal nicht genannt, auch wenn sie sich selber als Menschenrechtsverteidiger bezeichnen.

Indiz für Prozessunfähigkeit?
Querulantentum

Indiz für Prozessunfähigkeit?

Ein Arbeitsloser hielt seit 2015 allein das LSG NRW mit 188 Verfahren wegen Grundsicherung auf Trab. Die Sozialgerichte bestellten schließlich eine Anwältin als "besondere Vertreterin": Nach einem Gutachten litt der Mann an  einer krankhaften Persönlichkeitsstörung, durch die er prozessunfähig war.

Störungsabwehr nur noch im WEG-Verband

Störungsabwehr nur noch im WEG-Verband

Der einzelne Wohnungseigentümer kann nach der WEG-Reform nicht mehr von einem anderen Mitglied oder dessen Mieter die Unterlassung einer zweckwidrigen Nutzung des Eigentums verlangen. Entsprechende Ansprüche können laut Bundesgerichtshof nunmehr allein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geltend gemacht werden. Die Klagebefugnis bestehe auch dann nicht fort, wenn das Verfahren bereits vor dem 01.12.2020 anhängig gewesen sei, der Verband dem Kläger aber gerichtliche Schritte im Alleingang untersagt habe.

Urheberrechtsstreit um bayerischen Mundartsatz beigelegt
LG München

Urheberrechtsstreit um bayerischen Mundartsatz beigelegt

“Mir langts dass i woas dass i kannt wenn i woin dad“: Dieser bayerische Satz auf T-Shirts hat einen Urheberrechtsstreit ausgelöst, der nun mit einem Vergleich beigelegt wurde. Das Landgericht München I teilte am 05.11.2019 mit, mit der gütlichen Einigung wollten die Parteien “ihre Wertschätzung für die bayerische Sprache und Mundart in all ihrer Vielfalt zum Ausdruck zu bringen“.