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Personenstandsänderung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Kein Karriere-Boost durch missbräuchlichen Geschlechtseintrag
Kommissarin wird nicht befördert

Kein Karriere-Boost durch missbräuchlichen Geschlechtseintrag

Um im Polizeidienst schneller befördert zu werden, einfach den Geschlechtseintrag in "weiblich" ändern und von der Frauenförderung profitieren? Keine zielführende Idee, wie das VG Düsseldorf im Fall einer Polizeikommissarin zeigt.

Supreme Court stärkt Trump
Vorerst nur männlich oder weiblich im US-Pass

Supreme Court stärkt Trump

Donald Trump betont, dass es nur zwei Geschlechter gibt: männlich und weiblich. Das höchste US-Gericht bestärkt seine Politik gegen Transgender. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen.

Staaten müssen Geschlechts- und Namensänderungen anerkennen
Eine EU – ein Geschlecht

Staaten müssen Geschlechts- und Namensänderungen anerkennen

EU-Bürger müssen nicht damit leben, dass Mitgliedstaaten sie hinsichtlich Ihres Namens und Geschlechts unterschiedlich behandeln. Änderungen, die ein Land rechtskräftig akzeptiert hat, müssen auch die anderen Staaten anerkennen, wie der EuGH anhand eines Falls aus der Zeit des Brexits entschied.

Neugeborenes divers? Wertung der Eltern zählt nicht

Neugeborenes divers? Wertung der Eltern zählt nicht

Eltern sind weder die Hüter der geschlechtlichen Identität ihres Neugeborenen noch dürfen sie den Eintrag im Geburtsregister für eine spätere Entscheidung des Kindes freihalten. Da der Säugling selbst noch keine Vorstellung hat, ist laut OLG München sein körperliches Geschlecht einzutragen.

Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtseintrags liegt vor

Gesetzentwurf zur Änderung des Geschlechtseintrags liegt vor

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht mehr erforderlich sein.

"Intersexuell" muss nicht in französische Geburtsurkunde

"Intersexuell" muss nicht in französische Geburtsurkunde

Eine Person aus Frankreich ist mit dem Anliegen, in die Geburtsurkunde "intersexuell" statt "männlich" eintragen zu lassen, vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gescheitert. Die Weigerung der französischen Behörden sei kein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Richter heute in Straßburg.

Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil nicht isoliert überprüfbar

Eintragungsverweigerung für nicht-binäres Elternteil nicht isoliert überprüfbar

Die anfängliche Weigerung eines Standesamtes, eine Person nicht-binärer Geschlechtszugehörigkeit als Elternteil ins Geburtsregister einzutragen, kann nach späterer Adoption und daraufhin erfolgter Eintragung nicht isoliert auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat betont, dass das Rechtsschutzsystem der Freiwilligen Gerichtsbarkeit keinen solchen Feststellungsantrag vorsieht und auch keine Veranlassung für eine erweiternde Auslegung besteht.

Änderung des Geschlechts durch Erklärung beim Standesamt
Ampel-Plan

Änderung des Geschlechts durch Erklärung beim Standesamt

Jeder Mensch in Deutschland soll sein Geschlecht und seinen Vornamen künftig selbst festlegen und in einem einfachen Verfahren beim Standesamt ändern können. Das sieht ein am Donnerstag in Berlin vorgestelltes Konzept der Bundesministerien für Justiz und Familie für ein neues Selbstbestimmungsgesetz vor. Es soll das Transsexuellengesetz ersetzen, das von vielen Menschen als unzeitgemäß und diskriminierend empfunden wird.

Oberstes britisches Gericht lehnt geschlechtsneutrale Pässe ab

Oberstes britisches Gericht lehnt geschlechtsneutrale Pässe ab

Das oberste britische Gericht hat einen Antrag auf geschlechtsneutrale Reisepässe abgelehnt. Der Supreme Court in London urteilte am Mittwoch, es handle sich um eine notwendige biografische Angabe, die zur Identifizierung etwa bei Geburts-, Adoptions- oder Anerkennungsurkunden nötig sei. "Maßgeblich ist daher das rechtlich anerkannte und in diesen Dokumenten eingetragene Geschlecht", betonte das Gericht.

Behörden sollen Geschlechtsänderung auch ohne OP anerkennen

Behörden sollen Geschlechtsänderung auch ohne OP anerkennen

Behörden sollen die offizielle Änderung der Geschlechtsidentität nicht nur nach einer operativen Anpassung der Geschlechtsmerkmale anerkennen. Das EGMR gab am 19.01.2021 zwei Transgendern teilweise Recht, die gegen Rumänien vor Gericht gezogen waren, weil nationale Gerichte die beiden gezwungen hatten, sich zwischen einer von ihnen nicht gewünschten Operation und der Nicht-Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu entscheiden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so der EGMR.