4,7 von 5 Sternen
Verbraucher wissen, was das bedeutet
Der BGH ist der Ansicht, dass Menschen in der Regel wissen, wie die beliebten Sternebewertungen auf Online-Portalen zustande kommen. Erklären, wie sich eine durchschnittliche Bewertung im Einzelnen zusammensetze, müsse ein Betreiber daher nicht.