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Nachlassverwaltung

Mehr Artikel zu diesem Tag

Kein Schadensersatz wegen Verwesung
Tod im Hotelzimmer

Kein Schadensersatz wegen Verwesung

Ein Hotel forderte von einem Nachlasspfleger über 25.000 Euro, weil die Leiche des Gasts das Zimmer ruiniert hatte. Das LG Regensburg wies die makabre Schadensersatzklage nun ab – und das aus mehreren Gründen.

Gläubiger muss seine Bankverbindung nicht mitteilen

Gläubiger muss seine Bankverbindung nicht mitteilen

Eine Testamentsvollstreckerin wollte einem Miterben seinen Anteil in Höhe von über 26.000 Euro überweisen – doch der rückte die Bankverbindung nicht heraus. Zu Recht, so das LG Baden-Baden. Wer zahlen will, könne das Geld im Zweifel – schuldbefreiend – hinterlegen.

Dürfte es seine Werke nicht mehr geben?
Kafkas letzter Wille

Dürfte es seine Werke nicht mehr geben?

In zwei "Testamenten" verfügte Franz Kafka, dass sein literarischer Nachlass annähernd vollständig durch Max Brod zu vernichten sei. Ulrich Fischer hat diese Willensäußerungen nach der damaligen Rechtslage geprüft. Ein spannendes Stück "law and literature", findet Sebastian Felz.

Tochter erhält trotz Ausschlagung Erbe
Glück gehabt

Tochter erhält trotz Ausschlagung Erbe

Ein Erbe sollte sich, bevor er die Erbschaft ausschlägt, gut darüber informieren, wie sich der Nachlass zusammensetzt. Ansonsten kann er seine Erklärung später eventuell nicht mehr anfechten, selbst wenn wider Erwarten doch etwas zu holen war. Eine Tochter kam vor dem OLG Frankfurt a. M. aber mit einem blauen Auge davon.

Deutsche Justiz muss Ratzingers Erben nicht ermitteln

Deutsche Justiz muss Ratzingers Erben nicht ermitteln

Die deutsche Justiz ist laut einem Gerichtsbeschluss in Bayern nicht für die Suche nach Erben des verstorbenen Papstes Benedikt XVI. zuständig. Das hat das OLG München entschieden und sich damit der Auffassung des Amtsgerichts in der Landeshauptstadt angeschlossen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Testament auf Brauereizettel hinter der Theke
"BB kriegt alles"

Testament auf Brauereizettel hinter der Theke

Auch wenn die Dorfkneipe schon geschlossen war, saß ein Gastwirt gern noch hinter seiner Theke. Dort, wo er auch die "offenen Deckel" der Gäste aufbewahrte, fand man nach seinem Tod einen Zettel, abgerissen von einem Brauereiblock. "BB kriegt alles" stand darauf. Das sah jetzt auch das OLG Oldenburg so. 

Notar schuldet Pflichtteilsberechtigtem kein Nachlassverzeichnis

Notar schuldet Pflichtteilsberechtigtem kein Nachlassverzeichnis

Ein Notar übernimmt den Auftrag, ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, bleibt aber untätig. Dann kann nur der Erbe die Notarbeschwerde einreichen. Die für die Haftung entwickelten Kriterien, wonach auch mittelbar Betroffene geschützt werden, sind auf die Untätigkeit nicht übertragbar, so der BGH.

Wie lange darf die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dauern?

Wie lange darf die Erstellung eines Nachlassverzeichnisses dauern?

Der Testamentsvollstrecker ist gesetzlich verpflichtet, den Erben "unverzüglich" nach der Annahme seines Amtes ein Verzeichnis über den seiner Verwaltung unterliegenden Nachlass vorzulegen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass dies aber nicht zwingend bedeute, dass die Erstellung innerhalb weniger Wochen erfolgen muss. Vielmehr könne dies bei einem größeren und komplexeren Nachlass auch längere Zeit in Anspruch nehmen.

Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

Erfüllungseinwand in Vollstreckungsabwehrklage und Vollstreckungsverfahren

Hat ein Schuldner in einem Zwangsmittelverfahren den Erfüllungseinwand erhoben, kann er diesen auch mit einer Vollstreckungsabwehrklage geltend machen. Für diese besteht laut Bundesgerichtshof grundsätzlich solange ein Rechtsschutzbedürfnis, wie der Gläubiger den Titel noch in Händen hat. Nicht entscheidend sei, ob ihm Maßnahmen ernstlich drohten oder konkret bevorstünden, wenn sich der Titel nur auf eine einmalige – nicht wiederkehrende – Leistung beziehe.

Auslegung des Erblasserwillens bei Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker

Auslegung des Erblasserwillens bei Einsetzung mehrerer Testamentsvollstrecker

Das Verhältnis einer postmortalen Vollmacht zu einer vom Erblasser angeordneten Testamentsvollstreckung kann nur durch Auslegung von Urkunde und letztwilliger Verfügung ermittelt werden. Auf diese Weise ist laut Bundesgerichtshof zu erforschen, ob und inwieweit dieser voneinander unabhängige Machtbefugnisse begründen wollte.