BVerfG verhängt wegen Falschangabe in Beschwerdevortrag Missbrauchsgebühr gegen Anwältin
Das Bundesverfassungsgericht hat der Anwältin eines Mannes, der wegen seiner Inhaftierung im Zusammenhang mit den Ausschreitungen beim G-20 Gipfel in Hamburg ohne Erfolg Verfassungsbeschwerde eingelegt hatte, nachträglich eine Missbrauchsgebühr in Höhe von 600 Euro auferlegt. Denn es habe sich im Nachhinein gezeigt, dass der Tatsachenvortrag der Anwältin in einem wesentlichen Aspekt falsch war und sie der Pflicht zur sorgfältigen Prüfung der Richtigkeit ihres Beschwerdevortrags nicht nachgekommen sei (Beschluss vom 27.09.2017, Az.: 2 BvR 1691/17).