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Finanzamt darf angerechnete Kapitalertragsteuer korrigieren
Cum/Ex

Finanzamt darf angerechnete Kapitalertragsteuer korrigieren

Die Kapitalertragsteuer ist bei Cum/Ex-Geschäften nur dann anrechnungsfähig, wenn sie tatsächlich einbehalten wurde. Ist dies nicht mehr nachweisbar, darf das Finanzamt laut FG Hessen eine bereits ergangene Anrechnungsverfügung ändern und zu viel erstattete Steuerbeträge zurückfordern.

Olearius-Anwälte fordern Freispruch
Cum-Ex-Prozess

Olearius-Anwälte fordern Freispruch

Im Cum-Ex-Prozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius haben die Verteidiger den Vorwurf der besonders schweren Steuerhinterziehung zurückgewiesen. Insbesondere die Annahme der Staatsanwaltschaft, Olearius habe eine kriminelle Bande gebildet, sei ohne Realitätsbezug und absurd.

BGH bestätigt Haftstrafe für Banker der Warburg Bank
Cum-Ex-Geschäfte

BGH bestätigt Haftstrafe für Banker der Warburg Bank

Ein ehemaliger Banker der Privatbank M.M. Warburg war vom Landgericht Bonn im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften wegen Steuerhinterziehung in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Zudem wurde die Einziehung des Wertes des erlangten Tatlohns in Höhe von 100.000 Euro angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat dieses Urteil nun bestätigt.

BGH veröffentlicht Leitplanken für Cum-Ex-Fälle

BGH veröffentlicht Leitplanken für Cum-Ex-Fälle

Die Leitlinien für künftige Anklagen wegen dubioser Börsengeschäfte liegen vor: Der Bundesgerichtshof hat am heutigen Montag seine Entscheidung veröffentlicht, mit der er im Juli ein Strafurteil des Landgerichts Bonn gegen zwei britische Aktienhändler wegen "Cum-Ex-Deals" bestätigt hatte. Doch ein genauer Blick auf die 61 Seiten mit 142 Randnummern bestätigt die alte Juristenweisheit: Es kommt drauf an.

Ein Desaster für Aufseher und Prüfer
Forum

Ein Desaster für Aufseher und Prüfer

Mit der Wirecard AG ist soeben ein Unternehmen aus dem Dax-30-Index kollabiert. Der Fall zeigt: Das Enforcement-Verfahren nach § 106 I WpHG iVm § 342b II HGB zur Überwachung von Unternehmensabschlüssen ist zu träge. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) braucht mehr Kompetenzen.

FG Köln weist Klage auf Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer in "cum/ex-Verfahren" ab

FG Köln weist Klage auf Mehrfacherstattung von Kapitalertragsteuer in "cum/ex-Verfahren" ab

Die mehrfache Erstattung einer nur einmal einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer kommt nicht in Betracht. Das hat das Finanzgericht Köln mit Urteil vom 19.07.2019 entschieden (Az.: 2 K 2672/17). Es verhandelte erstmalig in der Sache in einem sogenannten cum/ex-Verfahren. Nach Angaben des Gerichts bildet das Verfahren ein Musterverfahren für eine Vielzahl derzeit noch beim Bundeszentralamt für Steuern anhängiger vergleichbarer Streitfälle.

Bundesweit erste Anklagen wegen “Cum-Ex“-Geschäften

Bundesweit erste Anklagen wegen “Cum-Ex“-Geschäften

Dubiose Aktiengeschäfte zulasten des deutschen Fiskus sollen erstmals strafrechtlich aufgearbeitet werden. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat Anklage gegen einen aus Hessen stammenden Anwalt sowie fünf ehemalige Mitarbeiter einer Bank wegen umstrittener “Cum-Ex“-Deals erhoben. Dies teilte die Behörde am 22.05.2018 mit.

Auch Leasinggeber können für LKW-Maut haften
VG Köln

Auch Leasinggeber können für LKW-Maut haften

Leasinggesellschaften können als Eigentümer von LKWs grundsätzlich zur Begleichung offener Mautforderungen herangezogen werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Speditionsunternehmen als Leasingnehmer zahlungsunfähig geworden sind. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit vier Urteilen von 04.10.2016 entschieden (Az.:14 K 5253/14; 14 K 7119/14; 14 K 976/15; 14 K 1019/15).

"Cum-Ex"-Deals kosteten Staat Milliarden
Erst spät gestoppt

"Cum-Ex"-Deals kosteten Staat Milliarden

Jahrelang wurde der Fiskus um Milliarden geprellt durch zweifelhafte Aktiendeals – sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Erst 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Später folgten Ermittlungsverfahren gegen Banken und Anlagefonds wegen des Verdachts des Steuerbetrugs. Jetzt soll ein Untersuchungsausschuss des Bundestages das Kapitel näher beleuchten – um ähnliche Betrügereien in Zukunft zu verhindern, wie die Opposition sagt.