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Europäische Aktiengesellschaft (SE)

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60 Jahre AktG 1965

60 Jahre AktG 1965

Dass Juristen ein inniges Verhältnis zu ihren legislatorischen Geschöpfen pflegen, lässt sich nicht zuletzt daran erkennen, dass sie die Wiederkehr bedeutender, insbesondere „runder“ Jahrestage eines Gesetzes als dessen Geburtstag begehen.

Beteiligungsverfahren muss grundsätzlich nicht nachgeholt werden
EuGH zum SE-Recht

Beteiligungsverfahren muss grundsätzlich nicht nachgeholt werden

Eine SE, die bei ihrer Gründung keine Arbeitnehmer beschäftigt, kann ohne Beteiligungsverfahren ins Handelsregister eingetragen werden. Was gilt, wenn später Arbeitnehmer hinzukommen, hat nun der EuGH geklärt. Timon Grau und Hermann Rasche über ein überraschendes Urteil, das neue Fragen aufwirft. 

Gewerkschaften haben Recht auf eigenen Wahlgang
SE-Umwandlung

Gewerkschaften haben Recht auf eigenen Wahlgang

Wird eine mitbestimmte Aktiengesellschaft in eine SE mit dualistischem System umgewandelt, haben Gewerkschaften Anspruch auf ein gesondertes Wahlverfahren für ihre vorgeschlagenen Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat. Mit dem jetzt veröffentlichten Beschluss setzt das BAG eine Vorgabe des EuGH um.

Rechtsausschuss sieht bei Reform der Firmenumwandlung noch Nachbesserungsbedarf

Rechtsausschuss sieht bei Reform der Firmenumwandlung noch Nachbesserungsbedarf

Die geplante Reform des Rechtsrahmens für grenzüberschreitende Fusionen, Aufspaltungen sowie Umwandlungen der Rechtsform von Unternehmen ist gestern in einer Expertenanhörung im Rechtsausschuss laut parlamentarischem Pressdienst überwiegend positiv beurteilt worden. Danach wird am entsprechenden Regierungsentwurf zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie aber auch noch Nachbesserungsbedarf gesehen. Insbesondere wird zum Teil ein unzureichender Schutz gegen Missbrauch zur "Mitbestimmungsvermeidung" beklagt.

Experten sehen Fortschritte in der Mitbestimmungsnovelle

Experten sehen Fortschritte in der Mitbestimmungsnovelle

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen ist bei Sachverständigen auf ein überwiegend positives Echo gestoßen. In der Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden auch Vorschläge für eine Weiterentwicklung der Mitbestimmung im europäischen Kontext unterbreitet.

Wahlgang für Gewerkschaftsvertreter prägendes Element der Beteiligungsregelung

Wahlgang für Gewerkschaftsvertreter prägendes Element der Beteiligungsregelung

Durch die Umwandlung einer deutschen Aktiengesellschaft in eine Europäische Gesellschaft (SE) darf nach Ansicht des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof Jean Richard de la Tour der besondere Wahlgang für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat nicht beeinträchtigt werden. Dies betonte er am Donnerstag im Verfahren um die Umwandlung der Aktiengesellschaft SAP in eine SE (Az.: C‑677/20). Dem Fall liegt ein Vorabentscheidungsersuchen des Bundesarbeitsgerichts zugrunde.

Abberufung früheren Betriebsratsvorsitzenden aus SAP-Aufsichtsrat bestätigt

Abberufung früheren Betriebsratsvorsitzenden aus SAP-Aufsichtsrat bestätigt

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat die Abberufung eines früheren Betriebsratsvorsitzenden bei SAP aus dem Aufsichtsrat des Softwareunternehmens bestätigt. Er hatte im Rahmen einer internen Untersuchung gegen einen Betriebsratskollegen E-Mails manipuliert und gelöscht. Sein Arbeitsverhältnis war bereits vor der Abberufung außerordentlich gekündigt worden.

EuGH soll Mitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE klären

EuGH soll Mitbestimmung in einer durch Umwandlung gegründeten SE klären

Nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts gibt § 21 Abs. 6 SE-Beteiligungsgesetz vor, dass in der Beteiligungsvereinbarung zur Mitbestimmung nach Umwandlung in eine SE ein gesondertes Auswahlverfahren für von Gewerkschaften vorgeschlagene Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer gewährleistet ist. Ob dieses Verständnis des nationalen Rechts mit Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2001/86/EG vereinbar ist, soll nun der Europäische Gerichtshof klären.

Frist für Haupt- und Generalversammlungen von SE und SCE wird verlängert

Frist für Haupt- und Generalversammlungen von SE und SCE wird verlängert

Die Frist für Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) wird vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie verlängert. Der Rat der EU hat am 26.05.2020 einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt. SE und SCE dürfen danach ihre Hauptversammlungen ausnahmsweise innerhalb von zwölf Monaten nach dem Ende des Geschäftsjahres abhalten anstatt innerhalb von sechs Monaten, wie gesetzlich vorgesehen.

Sitzgarantie für Gewerkschaftsvertreter muss bei SE-Gründung durch Umwandlung nicht geschützt werden
LAG Baden-Württemberg

Sitzgarantie für Gewerkschaftsvertreter muss bei SE-Gründung durch Umwandlung nicht geschützt werden

Die Mitbestimmungsvereinbarung einer durch Umwandlung gegründeten Europäischen Gesellschaft (SE) muss eine Sitzgarantie für Gewerkschaftsvertreter, die in dem Unternehmen vorher nach § 7 Abs. 2 MitbestG bestanden hat, nicht aufrechterhalten. Dies hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg mit Beschluss vom 09.10.2018 entschieden und eine Beschwerde von zwei Gewerkschaften zurückgewiesen. Darin liege kein Verstoß gegen § 21 Abs. 6 SEBG in Verbindung mit Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2001/86/EG. Das LAG hat die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht zugelassen (Az.: 19 TaBV 1/18).