BGH
Haftung des Insolvenzverwalters für unternehmerische Fehlentscheidungen
InsO § 60 1. Ob der Insolvenzverwalter für eine unternehmerische Fehlentscheidung haftet, ist am Insolvenzzweck der bestmöglichen Befriedigung der Insolvenzgläubiger unter Berücksichtigung der von den Insolvenzgläubigern getroffenen Verfahrensentscheidungen zu messen. 2. Der Insolvenzverwalter darf keine Geschäftschance persönlich nutzen, die aufgrund der Umstände des jeweiligen Falles dem von ihm verwalteten Schuldnerunternehmen zuzuordnen ist (Leitsätze des Gerichts). BGH, Urteil vom 16.03.2017 - IX ZR 253/15 (OLG Köln), BeckRS 2017, 106319