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Dienstpflicht

Mehr Artikel zu diesem Tag

JVA darf Vollzugsbeamtin auf Widerruf fristlos entlassen
Liebe hinter Gittern

JVA darf Vollzugsbeamtin auf Widerruf fristlos entlassen

Der Justizvollzug ist ein besonders sensibler Bereich. Eine dort tätige Beamtin auf Widerruf darf fristlos entlassen werden, so das VG Darmstadt, wenn sie eine Liebesbeziehung mit einem Gefangenen unterhält – selbst wenn dieser nicht in der JVA untergebracht ist, in der sie arbeitet.

Kein Karriere-Boost durch missbräuchlichen Geschlechtseintrag
Kommissarin wird nicht befördert

Kein Karriere-Boost durch missbräuchlichen Geschlechtseintrag

Um im Polizeidienst schneller befördert zu werden, einfach den Geschlechtseintrag in "weiblich" ändern und von der Frauenförderung profitieren? Keine zielführende Idee, wie das VG Düsseldorf im Fall einer Polizeikommissarin zeigt.

Beziehung zu 14-jähriger Schülerin kostet Lehrer den Job
Kein Sex, nur Küssen und Kuscheln

Beziehung zu 14-jähriger Schülerin kostet Lehrer den Job

Ein Studienrat wurde wegen einer (vordergründig) einvernehmlichen intimen Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin aus dem Staatsdienst entfernt. Das es nicht zum Geschlechtsverkehr gekommen war, war für das OVG Lüneburg nicht entscheidend. 

Polizisten befürchten rechtliche Verfolgung
Nach Urteil zu Zurückweisungen an der Grenze

Polizisten befürchten rechtliche Verfolgung

Das VG Berlin hat festgestellt, dass die Zurückweisung von drei Somaliern bei einer Grenzkontrolle rechtswidrig war. Das bringt Polizisten in eine rechtlich heikle Position, sagt der GdP-Chef – und widerspricht damit Innenminister Dobrindt.

Verhandlung über AfD-Politiker Jens Maier auf Ende November vertagt

Verhandlung über AfD-Politiker Jens Maier auf Ende November vertagt

Als Richter darf der AfD-Politiker Jens Maier nicht mehr arbeiten. In einem aktuellen Verfahren geht es um seine Entfernung aus dem Richterdienst und damit auch um seine Pension. Das zuständige sächsische Dienstgericht in Leipzig hat die Verhandlung nach zweistündiger Sitzung vertagt.

VG bestätigt Entlassung von Soldat wegen verweigerter Corona-Impfung

VG bestätigt Entlassung von Soldat wegen verweigerter Corona-Impfung

Ein Zeitsoldat durfte aufgrund seiner Weigerung, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen, entlassen werden. Er habe dadurch seine Kameraden gefährdet, meint das VG Aachen.

Lehrerin durfte nach "verlängertem Urlaub" entlassen werden

Lehrerin durfte nach "verlängertem Urlaub" entlassen werden

Eine Lehrerin, die während der Corona-Pandemie bereits vor Ferienbeginn nach Sri Lanka geflogen und erst nach Ferienende zurückgekommen ist, wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt. Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei gerechtfertigt, weil sie die Schule über ihre Abwesenheit getäuscht habe, befand das Schleswig-Holsteinische OVG.

Verpflichtung zur Notfallsanitäterfortbildung nicht ohne Personalrat

Verpflichtung zur Notfallsanitäterfortbildung nicht ohne Personalrat

Wird ein Hauptbrandmeister angewiesen, sich zum Notfallsanitäter fortzubilden, muss der Personalrat beteiligt werden. Beamte können laut Bundesverwaltungsgericht zwar durch Weisung zu dienstlichen Weiterqualifizierungsmaßnahmen verpflichtet werden, wenn es sich um Anpassungsfortbildungen handelt. Der Dienstherr müsse aber gegebenenfalls ein Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei der Teilnehmerauswahl beachten.

BFH-Richterin aus dem Dienst entfernt

BFH-Richterin aus dem Dienst entfernt

Der Bundesgerichtshof hat eine Richterin am Bundesfinanzhof aus dem Dienst entfernt. Sie sei vorsätzlich und über Jahre hinweg ohne Rechtfertigung dem Dienst ferngeblieben. Gegen die Versetzung an einen anderen als den von ihr gewünschten Senat habe sie nicht zur "Selbsthilfe" durch Leistungsverweigerung greifen dürfen. 

Trotz stetigen Zuspätkommens keine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Trotz stetigen Zuspätkommens keine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

Der Dienstherr ist verpflichtet, bei Bekanntwerden wiederholter morgendlicher Verletzungen der Kernarbeitszeit zunächst dem Verhältnismäßigkeitsgebot entsprechend durch niederschwellige disziplinare Maßnahmen zeitnah auf den Beamten einzuwirken. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden und hervorgehoben, dass eine aufaddierte Gesamtzeit der täglichen Verspätungen in ihrer Schwere nicht einem monatelangen unerlaubten Fernbleiben vom Dienst gleichgesetzt werden könne.