Lehrerin durfte nach "verlängertem Urlaub" entlassen werden
Eine Lehrerin, die während der Corona-Pandemie bereits vor Ferienbeginn nach Sri Lanka geflogen und erst nach Ferienende zurückgekommen ist, wurde zu Recht aus dem Dienst entfernt. Die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme sei gerechtfertigt, weil sie die Schule über ihre Abwesenheit getäuscht habe, befand das Schleswig-Holsteinische OVG.