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Umfrage

Wegen überlasteter Justiz kommen Verdächtige nicht selten aus der U-Haft frei

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Die deutsche Justiz scheitert wegen zu viel Beweismaterial und zu wenig Personal immer wieder daran, mutmaßlichen Kriminellen fristgerecht den Prozess zu machen. Verdächtige müssen dann wegen zu langsamer Arbeit von Ermittlungsbehörden und Gerichten auf freien Fuß gesetzt werden. Und zwar nicht nur in Einzelfällen, wie eine Medienumfrage in den Bundesländern jetzt ergab.

Mehr Auswertungsmöglichkeiten: Sowohl "Fluch" als auch "Segen“

Nachdem jüngst zwei - inzwischen rechtskräftig verurteilte - Totschläger in Hamburg ein erstes Urteil gegen sie anfochten, wurden sie wegen überlanger Verfahrensdauer auf freien Fuß gesetzt. Regierung und Justiz in Hamburg brachte das in Erklärungsnot. Solche Fälle sind in Deutschland laut einer Medienumfrage aber keine Seltenheit. Die häufigsten Gründe: Einerseits dauern die Ermittlungen zu lange, bis es überhaupt zu einem Prozess kommt. Andererseits können sich die Prozesse durch die Menge an Beweismaterial zu sehr in die Länge ziehen. Durch Auswertung von DNA, Überwachungskameras oder Handys werden auch mehr Sachverständige benötigt, zusätzliche Prozesstage müssen angesetzt werden. "Das ist für den Ermittlungserfolg ein Segen, aber für die zeitliche Belastung der Hauptverhandlungen ein Fluch", sagt der Strafrechtsexperte des Deutschen Richterbunds (DRB), Stefan Caspari.

Eklatanter Personalmangel bei Richtern und Staatsanwälten

Eine Ursache für derartige Verzögerungen sieht der DRB in dem nach seiner Einschätzung eklatanten Personalmangel bei Richtern und Staatsanwälten. „Die schlichte Arbeitsüberlastung ermöglicht es manchmal nicht, Fälle fristgerecht abzuschließen“, sagt Caspari. Schon vor Jahren warnte der DRB, dass 4.000 fehlende Stellen zu Engpässen bei den Gerichten führen können. „Es haben sicherlich Nachbesserungen stattgefunden, was die Personalausstattung angeht. Jetzt sind es aber noch immer 2.000 Stellen.“

Zeitliche Beschränkungen für U-Haft

Für die Anordnung von U-Haft gelten zeitliche Beschränkungen. Wenn mutmaßliche Straftäter vor ihrem Prozess länger hinter Gittern bleiben sollen, muss das ein Richter in regelmäßigen Abständen anordnen und neu begründen. Dazu fehle wegen der Überlastung häufig die Zeit, so dass Fristen verstreichen und in Einzelfällen eine Freilassung nötig werde, sagt Caspari.

Beispiele aus den Ländern

In Baden-Württemberg sind von 2003 bis 2014 nach Angaben des dortigen Justizministeriums wegen Überlastung insgesamt 82 Menschen aus der U-Haft entlassen worden, davon drei Fälle allein 2014. In Nordrhein-Westfalen wurden 2014 vier Fälle bekannt, in diesem Jahr waren es bislang drei. 15 Haft- oder Unterbringungsbefehle wurden in Bayern zwischen Januar 2014 und März 2015 wegen Verletzung des sogenannten Beschleunigungsgebots aufgehoben. In Berlin wurden 2014 drei Haftbefehle aufgehoben. Zuletzt hatte das Kammergericht im Frühjahr 2015 zwei wegen Drogenhandels angeklagte Männer aus der U-Haft entlassen, weil sich ihr Prozess über Monate schleppte und zusätzlich noch einer der Richter krank wurde.

Prozessdauer im Bundesdurchschnitt: 6,6 Monate

In den anderen Bundesländern wurden in den vergangenen zwei Jahren nur wenige Fälle registriert. Die Arbeitsbelastung ist dennoch hoch: Im Bundesdurchschnitt dauert nach den aktuellsten Zahlen des Statistischen Bundesamtes ein Strafprozess bei einem Landgericht 6,6 Monate.