Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt

US-Supreme Court billigt umstrittenes Sedativum Midazolam bei Hinrichtungen

Rechtspartnerschaften in Zeiten des Krieges

Das umstrittene Sedativum Midazolam darf in den USA bei Hinrichtungen per Giftspritze weiterhin verwendet werden. Dies hat der US-Supreme Court am 29.06.2015 mit 5:4 Stimmen entschieden. Der Einsatz des Medikaments verstoße nicht gegen das Verbot grausamer Bestrafung in der US-Verfassung. Geklagt hatten mehrere Todeskandidaten nach zwei qualvollen Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona, bei denen Midazolam eingesetzt worden war.

Kläger machten qualvolle Schmerzen mangels wirksamer Betäubung geltend

Bei den beiden Hinrichtungen in Oklahoma und Arizona im vergangenen Jahr hatten die Todeskandidaten Anzeichen qualvollen Erstickens gezeigt. Daraufhin hatten drei Insassen in der Todeszelle Klage eingereicht. Die Exekutionen mit dem umstrittenen Mittel hatten die Frage nach der Möglichkeit weitgehend schmerzfreier Hinrichtungen aufgeworfen. Die Anwälte der Kläger machten bei den Verhandlungen geltend, die Droge betäube die Verurteilten nicht wirksam und lasse diese vor dem Tod furchtbare Schmerzen erleiden.

Rückgriff auf Midazolam wegen Nachschubproblemen

Die Anwälte der Verteidigung widersprachen: Die Verurteilten seien nicht mehr bei Bewusstsein, wenn die eigentlich tödlichen Mittel mit weiteren Injektionen zugeführt werden. Midazolam soll die Verurteilten zunächst betäuben, bevor zwei weitere Medikamente den Herztod herbeiführen sollen. Die Probleme mit der Giftmischung gibt es in den USA, seitdem europäische Hersteller sich weigern, Substanzen für Hinrichtungen zu liefern. Die Nachschubprobleme führen dazu, dass eine Reihe von Bundesstaaten zu anderen Giftmischungen greifen.