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Tödliche Selbstjustiz

Lange Strafen für Vater und Sohn

Klageindustrie

Wegen Mordes an einem mutmaßlichen Vergewaltiger sind ein 18 Jahre alter Schüler und sein Vater zu langen Haftstrafen verurteilt worden. Es ging um einen Fall von Selbstjustiz. Das Landgericht Freiburg sprach den Teenager und den 48 Jahre alten Vater am 07.12.2015 des Mordes für schuldig und verhängte gegen den 18-Jährigen eine achtjährige Haftstrafe. Der Vater erhielt lebenslang (Az.: 6 KLs 100 Js 18248/14).

Mutmaßlicher Vergewaltiger in Hinterhalt gelockt und getötet

Der junge Mann hatte zugegeben, im Juni 2014 in Neuenburg am Rhein mit dem Vater den mutmaßlichen Vergewaltiger seiner Schwester in einen Hinterhalt gelockt und getötet zu haben. Weil der Schüler zur Tatzeit 17 Jahre und damit noch nicht volljährig war, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Ihm drohten maximal zehn Jahre Haft.

Täter machten Opfer über soziale Netzwerke vor Polizei ausfindig

Das Opfer, ein 27 Jahre alter Mann, starb noch am Tatort durch 23 Messerstiche in Körper, Gesicht und Hals. Die Polizei in Baden-Württemberg hatte nach dem mutmaßlichen Vergewaltiger in den Tagen zuvor gefahndet, konnte ihn jedoch nicht finden, weil er untergetaucht war. Die Familie, die den Mann bei der Polizei angezeigt hatte, machte sich eigenständig auf die Suche und wurde über soziale Netzwerke im Internet fündig.

Haftstrafen auch für Komplizen

Neben Vater und Sohn wurden zwei Komplizen, 19 Jahre und 21 Jahre alt, verurteilt. Der 21-Jährige, der das Opfer nach Überzeugung des Gerichts während der tödlichen Attacken festgehalten hatte, muss für fünf Jahre ins Gefängnis. Der 19-Jährige, der das Treffen arrangiert hatte, wurde zu zwei Jahren auf Bewährung nach Jugendstrafrecht verurteilt.