Urteil um doppeltes Stimmrecht rechtskräftig

Zitiervorschlag
Urteil um doppeltes Stimmrecht rechtskräftig. beck-aktuell, 28.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172466)
Im Machtstreit um Deutschlands größten Fleischkonzern muss Firmenchef Clemens Tönnies eine Schlappe hinnehmen. Das doppelte Stimmrecht, das er für sich bei Abstimmungen im Gesellschafterkreis beansprucht, ist endgültig vom Tisch. Der Bundesgerichtshof hat eine Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision als unbegründet zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung des Oberlandesgericht Hamm von März 2015 rechtskräftig, wie eine Sprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur am 28.07.2016 bestätigte (Beschluss vom 19.07.2016, Az.: II ZR 99/15).
Doppeltes Stimmrecht sicherte Einfluss bei verschiedenen Ansichten
Clemens Tönnies, auch Aufsichtsratschef beim Fußball-Bundesligisten Schalke 04, hält wie sein Neffe Robert Tönnies 50% an dem Unternehmen. Das doppelte Stimmrecht sicherte ihm bei einer Pattsituation (50:50) bislang allerdings großen Einfluss im Konzern, der 2015 mit weltweit 10.000 Mitarbeitern rund 5,6 Milliarden Euro umgesetzt hat.- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- BGH
- Beschluss vom 19.07.2016
- II ZR 99/15
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Urteil um doppeltes Stimmrecht rechtskräftig. beck-aktuell, 28.07.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/172466)


