Oscar Pistorius droht lange Haftstrafe

Zitiervorschlag
Oscar Pistorius droht lange Haftstrafe. beck-aktuell, 04.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179711)
Der frühere Spitzensportler Oscar Pistorius ist mit seiner Klage gegen das südafrikanische Verfassungsgericht gescheitert. Nun droht ihm eine lange Haftstrafe. Der Fall werde wegen mangelnder Erfolgsaussichten zurückgewiesen, teilte das Gericht in Johannesburg am 03.03.2016 mit.
In zweiter Instanz wegen Totschlags verurteilt
Wegen der tödlichen Schüsse auf seine Freundin am Valentinstag 2013 war der 29-Jährige im Dezember 2015 in zweiter Instanz wegen Totschlags verurteilt worden. Darauf stehen in Südafrika normalerweise mindestens 15 Jahre Haft. Die bisher abgeleistete Strafe wird bei der Bemessung des neuen Strafmaßes vermutlich mit einberechnet. Dessen Verkündung wurde wegen der Anrufung des Verfassungsgerichts zunächst jedoch bis 18.04.2016 ausgesetzt.
Bislang keine Stellungnahme
Bis dahin bleibt Pistorius weiter unter Hausarrest in der Villa seines Onkels in Pretoria. Die Sprecherin der Familie Pistorius, Anneliese Burgess, wollte am 03.03.2016 zunächst nicht zu der Entscheidung Stellung nehmen.
Nur knapp ein Jahr Haftstrafe abgeleistet
In erster Instanz war Pistorius Ende 2014 wegen fahrlässiger Tötung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft empfand das Urteil jedoch als zu milde und legte Berufung ein. Pistorius leistete nur knapp ein Jahr seiner Haftstrafe ab – auch das nicht in einer normalen Zelle, sondern wegen seiner Behinderung im komfortableren Krankenhausflügel des Gefängnisses Kgosi Mampuru II.
Rest der Strafe in Hausarrest umgewandelt
Wegen guter Führung wurde der Rest seiner Strafe in Hausarrest umgewandelt, was nach südafrikanischem Recht schon nach Ableisten von einem Sechstel der Haftstrafe möglich ist. Im Hausarrest muss er sich aber an Auflagen halten. Er darf das Haus nur zu bestimmten Zeiten verlassen, und das nur in einem Radius von rund 20 Kilometern. Er darf keinen Alkohol trinken, keine Waffe besitzen und muss eine Therapie machen. Seinen Pass musste er abgeben.
Anwälte monieren Druck durch mediale Aufmerksamkeit
In der Anrufung des Verfassungsgerichts vertraten Pistorius' Anwälte die Meinung, dass das Berufungsgericht seine Zuständigkeit überschritten hat. Zudem soll Pistorius wegen des Drucks der hohen medialen Aufmerksamkeit keinen fairen Prozess bekommen haben. Auch das tagelange Kreuzverhör der ersten Instanz habe die Rechte ihres Mandanten verletzt, argumentierten die Anwälte. Unabhängige Juristen hatten der Klage jedoch nur geringe Chancen eingeräumt.
Vier Schüsse auf Reeva Steenkamp
Am Valentinstag 2013 feuerte Pistorius aus großem Kaliber vier Schüsse auf die Juristin Reeva Steenkamp, ein aufstrebendes Model. Er sagte vor Gericht, er habe geschossen, weil er hinter der Toilettentür in seinem Haus einen Einbrecher befürchtet habe.
Sprinter war Nationalheld in Südafrika
Pistorius wurden als Kind wegen eines Gen-Defekts beide Unterschenkel amputiert. Trotzdem legte der zähe Sportler dank J-förmiger Karbon-Prothesen eine steile Sprinter-Karriere hin. In Südafrika wurde er schnell zu einem Nationalhelden, seine Beziehung zu Steenkamp brachte ihn auch schnell in die Klatschspalten.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
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Oscar Pistorius droht lange Haftstrafe. beck-aktuell, 04.03.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/179711)



