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OVG Lüneburg erlaubt vorerst Vertrieb selbst hergestellter Präparate mit Amygdalin

Klageindustrie

Ein Apotheker aus Hannover darf vorläufig wieder selbst hergestellte Präparate mit Amygdalin vertreiben. Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg hat mit Beschluss vom 29.09.2016 im Beschwerdeverfahren dem Eilantrag des Apothekers gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Untersagungsverfügung der Apothekerkammer Niedersachsen vom 22.06.2015 entsprochen und damit die ablehnende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover abgeändert (Az.: 13 ME 210/15).

Nutzen und Schädlichkeit umstritten

Dem Apotheker war das Inverkehrbringen der von ihm selbst hergestellten Rezepturarzneimittel (Kapseln und Tropfen) zur oralen Anwendung, die den Wirkstoff Amygdalin enthalten, verboten worden. Diese Substanz kommt in der Natur unter anderem in bitteren Aprikosenkernen, bitteren Mandeln, Maniok und Leinsamen vor. Einige Vertreter der alternativen Medizin wenden sie zur Therapie oder Vorbeugung von Krebserkrankungen an; ihr Nutzen und ihre Schädlichkeit sind jedoch umstritten. Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Apotheker die genannten Präparate vorläufig – jedenfalls bis zu einer Entscheidung über seine noch beim VG Hannover anhängige Klage gegen die Verbotsverfügung (Az.: 15 A 3810/15) weiterhin vertreiben kann.

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