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Kurzstrecke mit Diesel

Frau kann geleasten Jeep nicht zurückgeben

Aus einem Auspuff kommen viele Abgase.
Alle 160 Kilometer forderte das Kfz eine Regenerationsfahrt ein. © andre / Adobe Stock

Wer einen Diesel vor allem auf kurzen Strecken fährt, muss damit rechnen, dass der Partikelfilter häufiger gereinigt werden muss. Das OLG Zweibrücken hat entschieden: Häufige Aufforderungen zu Regenerationsfahrten sind kein Sachmangel.

Das Pfälzische OLG Zweibrücken hat die Klage einer Leasingnehmerin abgewiesen, die ihren Diesel-Jeep wegen häufiger Aufforderungen zu Regenerationsfahrten zurückgeben wollte. Der 5. Zivilsenat bestätigte am Dienstag das Urteil des LG Frankenthal (OLG Zweibrücken, Urteil vom 30.6.2026 – 5 U 82/23).

Die Frau hatte einen Jeep Grand Cherokee als Dieselneufahrzeug geleast und nutzte ihn überwiegend auf Kurzstrecken von durchschnittlich 18 Kilometern. Schon kurz nach der Lieferung traten Probleme auf: Der Bordcomputer forderte sie etwa alle 160 Kilometer zu einer Regenerationsfahrt auf. Dabei muss das Fahrzeug längere Zeit bei konstanter Geschwindigkeit und leicht erhöhter Drehzahl bewegt werden, damit sich der Abgastrakt stark genug erhitzt und den im Dieselpartikelfilter abgelagerten Ruß zu Asche verbrennt.

Zweimal brachte die Frau den Jeep deshalb zurück zum Autohaus – das aber keine Mängel feststellen konnte. Die Kundin wollte sich daraufhin vom Vertrag lösen und das Fahrzeug gegen Ablösung des Finanzierungsbetrags zurückgeben. Sie argumentierte, die Häufigkeit der Regenerationsaufforderungen entspreche auch im Kurzstreckenbetrieb nicht dem Stand der Technik.

Kein Mangel – nur unbequem

Das sah das OLG anders. Nach Einholung eines Sachverständigengutachtens stellte der Senat fest, das Fahrzeug weise keinen Fehler auf und entspreche dem Stand der Technik vergleichbarer Modelle. Bei Langstreckennutzung – also Fahrten von mindestens 50 Kilometern – fielen Regenerationsfahrten erst nach deutlich über 300 Kilometern Fahrstrecke an.

Entscheidend war für das Gericht auch, dass die Kurzstreckennutzung beim Vertragsschluss nicht vereinbart worden sei. Dass Regenerationsfahrten im Kurzstreckenbetrieb häufiger anfielen, sei zwar unbequem, technisch jedoch erwartbar und nicht ungewöhnlich. Das Fahrzeug komme bei kurzen Strecken nur bedingt auf die nötige Betriebstemperatur, um den Filter frei brennen zu können, so der Senat.

Die Revision hat das OLG nicht zugelassen.