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LG Osnabrück

Hohe Haftstrafen wegen "mTAN-Phishings" zulasten von Postbank-Kunden

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In einem Strafverfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Computerbetruges mittels "mTAN-Phishings" zulasten von Kunden der Postbank hat das Landgericht Osnabrück die beiden Haupttäter am 15.07.2016 zu hohen Gesamtfreiheitsstrafen verurteilt. Fünf weitere Angeklagte erhielten für ihre unterschiedlichen Beteiligungen an den Taten geringere Haftstrafen, wobei die Vollstreckung zum Teil zur Bewährung ausgesetzt wurde (Az.: 15 KLs 12/14, nicht rechtskräftig).

Kontodaten ausgespäht und Konten abgeräumt

Nach durchgeführter Beweisaufnahme sah es das LG als erwiesen an, dass sich die Täter (in wechselnder Beteiligung) seit Juli 2013 zusammengeschlossen hatten, um Konten von Kunden der Postbank abzuräumen. Zuvor hätten bisher nicht bekannt gewordene Hintermänner über eine Schadsoftware ("Trojaner") die Kontodaten solcher Postbankkunden ausgespäht, die für das Online-Banking das sogenannte mTAN-Verfahren nutzten. Bei diesem Verfahren werden die für Überweisungen erforderlichen Transaktionsnummern (TAN) per SMS an die Mobilfunknummern der Kunden geschickt. Um die für Überweisungen erforderlichen TAN zu erhalten haben sich die Angeklagten zur Überzeugung der Kammer sogenannte Multi-Sim-Karten oder Ersatz-Sim-Karten zu den Mobilfunkanschlüssen der jeweiligen Bankkunden besorgt und den SMS-Verkehr auf diese Karten umgeleitet. Die so erhaltenen TAN hätten die Angeklagten genutzt, um etwa Guthaben der Bankkunden von deren Tagesgeld- oder Sparkonten auf die jeweiligen Girokonten und von dort auf Konten der von ihnen angeheuerten "Geldwäscher" zu überweisen. In den insgesamt neun vollendeten Fällen, die das LG als erwiesen ansah, ist es zu einem Schaden von circa 790.000 Euro gekommen.

Sechs Jahre und sechs Monate Haft für ersten Haupttäter

Das LG erkannte zulasten des einen Haupttäters auf banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug in sechs Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, auf Beihilfe zum banden- und gewerbsmäßigen Computerbetrug in zwei Fällen sowie auf Verabredung zur Begehung eines banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges in drei Fällen, wobei die Delikte teilweise tateinheitlich mit anderen Delikten begangen wurden. Es sprach eine Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten aus. Zudem ordnete es die Unterbringung des Haupttäters in einer Entziehungsanstalt an.

Teilweise Bewährungsstrafen für weitere Täter

Den anderen Haupttäter verurteilte das LG wegen banden- und gewerbsmäßigen Computerbetruges in fünf Fällen, wobei es in einem Fall beim Versuch geblieben ist, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Gegen die fünf weiteren Angeklagten, die in der Zeit vom 03.07.2013 bis zum 19.12.2013 in unterschiedlicher Form an den Taten der Haupttäter beteiligt gewesen sind, wurden Freiheitsstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und zwei Jahren und sechs Monaten verhängt, deren Vollstreckung teilweise zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.