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LG München

Mildere Strafe für Hoeneß-Erpresser

Rentenrebellen

Der Erpresser von Uli Hoeneß hat in einem neuen Prozess eine etwas mildere Strafe erhalten. Das Landgericht München verurteilte ihn am 02.09.2015 nur noch zu drei Jahren Haft. Im Dezember 2014 hatte eine andere Kammer des Landgerichts noch ein Strafmaß von drei Jahren und neun Monaten verhängt. Der Bundesgerichtshof hatte dieses erste Urteil als zu hart beanstandet.

Hoeneß mit "unruhigem Haftverlauf“ bedroht

Der Angeklagte hatte gestanden, Uli Hoeneß vor dessen Haftantritt erpresst zu haben. Im Mai 2014 schrieb er dem ehemaligen Präsidenten des FC Bayern und verurteilten Steuerhinterzieher einen Drohbrief und forderte 215.000 Euro. Andernfalls könne sich Hoeneß auf einen "unruhigen Haftverlauf“ einstellen. In der Neuauflage des Prozesses überprüfte das Gericht den Gesundheitszustand des Angeklagten und kam zu dem Ergebnis: Der 52-jährige Diabetiker ist wegen seiner Krankheit besonders "haftempfindlich“.

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