LG Braunschweig erlässt einstweilige Verfügungen im VW-Zulieferer-Streit

Zitiervorschlag
LG Braunschweig erlässt einstweilige Verfügungen im VW-Zulieferer-Streit. beck-aktuell, 19.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171496)
Das LG Braunschweig hat in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren von VW gegen zwei Zulieferer entschieden und Firmen verpflichtet, auf Abruf Zulieferteile an VW zu liefern. So muss die Car Trim GmbH bis 05.05.2017 einzeln bezeichnete Sitzbezugteile auf Abruf liefern, in diesem Fall hat VW zudem bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro beantragt, worüber noch nicht entschieden ist (Urteil vom 12.08.2016, Az.: 21 O 1590/16). Die ES Automobilguss GmbH wurde nach Mitteilung des LG verpflichtet, bis 08.02.2018 Ausgleichsgetriebeteile zu liefern (Beschluss vom 12.08.2016, Az.: 21 O 1590/16). Da die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt hat, findet in diesem Fall eine mündliche Verhandlung statt. Beide Anordnungen sind bereits vollstreckbar.
Car Trim GmbH kann noch Widerspruch einlegen
In dem ersten Rechtstreit, den die Volkswagen Aktiengesellschaft und die Volkswagen R GmbH als Verfügungsklägerinnen gegen Car Trim GmbH angestrengt haben, geht es um die um die Lieferung von Sitzbezügen. Hier hat das LG die Verfügungsbeklagte im Weg der einstweiligen Verfügung verpflichtet, an die beiden Verfügungsklägerinnen im Zeitraum vom 05.08.2016 bis zum 05.05.2017 einzeln bezeichnete Sitzbezugteile auf Abruf zu liefern. Gegen dieses Urteil kann die Verfügungsbeklagte Berufung beim Oberlandesgericht Braunschweig binnen einen Monats nach Zustellung Widerspruch einlegen, was bislang noch nicht erfolgt sei. Gleichwohl sei das Urteil bereits jetzt vollstreckbar.
Antrag auf Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung
Die Verfügungsklägerinnen haben deshalb am 17.08.2016 bei der Kammer den Antrag gestellt, der Verfügungsbeklagten für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Lieferverpflichtung ein Ordnungsgeld bis zur Höhe von 250.000 Euro und für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden kann, Ordnungshaft, zu vollziehen am Geschäftsführer der Verfügungsbeklagten, anzudrohen. Dieser Antrag ist am 18.08.2016 zur Stellungnahme binnen 3 Tagen nach Empfang durch die Prozessbevollmächtigten der Verfügungsbeklagten abgesandt worden. Nach Eingang der Stellungnahme wird die Kammer über den Antrag entscheiden.
ES Automobilguss GmbH legte Widerspruch ein
Im zweiten vom LG Braunschweig im Eilverfahren entschiedenen Rechtstreit sind Antragstellerinnen die Volkswagen Aktiengesellschaft und die Skoda Auto a.s. Sie gehen gegen die ES Automobilguss GmbH wegen der Lieferung von Ausgleichsgetriebeteilen vor. Hier hat das VG eine einstweilige Verfügung im Beschlussweg erlassen, die die Antragsgegnerin verpflichtet, die betreffenden Getriebeteile an die beiden Antragstellerinnen im Zeitraum vom 08.08.2016 bis zum 08.02.2018 auf Abruf zu liefern. Gegen diese einstweilige Verfügung habe die Antragsgegnerin Widerspruch eingelegt mit der Folge, dass darüber am 31.08.2016 mündlich zu verhandeln ist. Auch diese Entscheidung ist laut LG gleichwohl bereits jetzt vollstreckbar. Die Antragsteller hätten deshalb am 18.08.2016 entsprechende Anträge bei der Kammer auf Androhung von Ordnungsmitteln und Ermächtigung zur Ersatzvornahme gestellt.
- Redaktion beck-aktuell
- LG Braunschweig
- Keine Angabe vom 12.08.2016
- 21 O 1590/16; 21 O 1590/16
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LG Braunschweig erlässt einstweilige Verfügungen im VW-Zulieferer-Streit. beck-aktuell, 19.08.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/171496)



