Direkt zum Inhalt
Direkt zum Inhalt
Geplante Parteireform

Urabstimmung der Grünen kann wie geplant erfolgen

Ein grünes Schild mit der Aufschrift "Die Grünen" und einem gelben Sonnenblumenlogo ist an einer Hauswand angebracht.
Die Kritiker der Parteireform sehen die Basisdemokratie der Grünen in Gefahr. © Achim Wagner / Adobe Stock

Die Grünen planen eine Parteireform, über die in wenigen Tagen abgestimmt werden soll. Das sorgt für Ärger. Ein Berliner Gericht wurde eingeschaltet – und hat entschieden.

Die Urabstimmung des Bundesvorstandes der Grünen kann in der geplanten Form erfolgen. Das LG Berlin II hat es im Eilverfahren abgelehnt, eine einstweilige Verfügung gegen die für den 9. Juni geplante Urabstimmung zur Satzungsänderung zu erlassen, wie
mitgeteilt wurde. Für ein präventives gerichtliches Verbot der Abstimmung gebe es strenge Voraussetzungen, hieß es. Diese lägen im vorliegenden Fall nicht vor (Beschluss vom 04.06.2026 – 100a O 66/26 eV).

Drei Mitglieder der Grünen waren vor Gericht gezogen, um die Modalitäten bei der Urabstimmung vorab juristisch zu klären. Nach Auffassung des LG ist es den klagenden Parteimitgliedern zumutbar, den Ausgang der Urabstimmung abzuwarten und bei Bedarf
anschließend dagegen vorzugehen. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können dagegen Beschwerde einlegen.

Aus ihrer Sicht ist bei Abstimmungen jeweils eine Zweidrittelmehrheit nötig – unabhängig davon, ob es sich um eine Urabstimmung handelt oder eine Entscheidung beim Parteitag. Die Parteispitze sieht jedoch bei Urabstimmungen eine Entscheidung per einfacher Mehrheit vor. Die Antragsteller, nach eigenen Angaben "Gründungs-, Basis- und Flügelmitglieder von Bündnis 90/Die Grünen", sehen darin "erhebliche rechtliche Unsicherheiten" und schalteten deswegen vorab das Gericht ein.

Parteitage sollen straffer werden

Mit der Reform will die Parteiführung unter anderem erreichen, dass Parteitage straffer verlaufen. Derzeit gehen dafür teils Tausende Änderungsanträge ein. In Verhandlungen im kleinen Kreis mit den Unterstützern wird wochenlang und oft noch parallel zum Parteitag selbst darüber diskutiert. Worüber genau abgestimmt wird, erfahren Delegierte teils erst in letzter Sekunde. Sowohl für Anträge als auch für Kandidaturen für den Bundesvorstand soll es künftig höhere Quoren beziehungsweise überhaupt Quoren geben. Derzeit sind bei Grünen-Parteitagen auch Spontan-Kandidaturen für Spitzenposten möglich.

Die Kritiker dieser Reform, die vor Gericht gezogen sind, sehen die für die Grünen wichtige Basisdemokratie in Gefahr. Sie sind teils sehr aktiv bei Parteitagen – können sich dort mit ihren Initiativen aber selten durchsetzen. Das Ergebnis der Urabstimmung wollen die
Grünen am 6. Juli verkünden.