LG Aachen hebt Berufsverbot für Ärztin wegen Tötung ihres Ehemannes durch Morphium auf

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LG Aachen hebt Berufsverbot für Ärztin wegen Tötung ihres Ehemannes durch Morphium auf. beck-aktuell, 26.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168371)
Eine 40-jährige Ärztin, die ihren deutlich älteren Ehemann mit einer Überdosis Morphium getötet hat, darf jetzt grundsätzlich doch wieder in ihrem Beruf arbeiten. Das Landgericht Aachen hob am 25.10.2016 ein lebenslanges Berufsverbot auf. Es sei nicht anzunehmen, dass sich eine solche Tat wiederholen werde, stellte das Gericht in dem dritten Prozess zu diesem Fall fest. Der Bundesgerichtshof hatte die beiden vorausgegangenen Urteile aufgehoben (NStZ-RR 2016, 110). Die Aachener Richter mussten nun das zuvor verhängte lebenslange Berufsverbot und das Strafmaß wegen Totschlags prüfen – die Schuld der Frau war nicht mehr strittig.
Hohes Strafmaß bleibt
Die Hoffnung auf ein deutlich geringeres Strafmaß erfüllte sich für die Ärztin aber nicht. Mit sieben Jahren und acht Monaten Haft wegen Totschlags in einem minder schweren Fall blieben die Richter nur leicht unter dem vorherigen Strafmaß von acht Jahren. Die Verteidigung hatte eine Strafe von maximal sechs Jahren und sechs Monaten gefordert. Gegen das Urteil ist erneut Revision zugelassen. Die ungewöhnlich lange Untersuchungshaft von mehr als vier Jahren wird angerechnet. Die Frau, die zuletzt Haftverschonung genoss und auf freiem Fuß war, müsse aber noch sieben Monate Haft verbüßen, rechnete der Vorsitzende Richter Jürgen Beneking vor. Dann werde entschieden, ob der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt werde.
Ehemann nach Streit wegen Trennung getötet
Laut LG war es 2011 zum Streit zwischen der Ärztin und ihrem knapp 50 Jahre älteren Ehemann gekommen. Die Frau hatte ein Verhältnis mit einem jüngeren Mann begonnen und wollte eine Stelle als Ärztin in Süddeutschland annehmen. Als der Ehemann dafür sorgen wollte, dass sie ihre Berufszulassung verliert, tötete sie ihn mit einer Überdosis Morphium. Im ersten Prozess war sie wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden, im zweiten wegen Totschlags zu acht Jahren Haft.
Aussicht auf Anstellung
Vor Gericht hatte die Frau betont, sie habe ihr ganzes Leben lang gekämpft. Sie war früher eine drogenanhängige Prostituierte, holte den Schulabschluss nach, studierte und wurde Ärztin. "Ich möchte wieder in der Gesellschaft ankommen“, sagte sie. Sie habe die Aussicht auf eine Stelle als Ärztin.
- Redaktion beck-aktuell
- dpa
- LG Aachen
- Keine Angabe vom 25.10.2016
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LG Aachen hebt Berufsverbot für Ärztin wegen Tötung ihres Ehemannes durch Morphium auf. beck-aktuell, 26.10.2016 (abgerufen am: 13.05.2026 von https://www.beck-aktuell.de/node/168371)



