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Marke “Neuschwanstein“ gehört weiter Bayern

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Der Freistaat Bayern darf seine Marke “Neuschwanstein“ behalten. Dies geht aus einem Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 05.07.2016 hervor, mit welchem eine Klage des Bundesverbandes Souvenir Geschenke Ehrenpreise (BSGE) zurückgewiesen wurde (Rechtssache T-167/15).

“Neuschwanstein“ keine geografische Herkunftsbezeichnung

Der BSGE, der Fabrikanten und Händler vertritt, ging mit dem Argument gegen die Marke vor, “Neuschwanstein“ bezeichne eine geografische Herkunft und sei deshalb nicht als Marke schützbar. Die Richter sahen das anders: Das Schloss sei nicht der Ort, an dem bestimmte Waren hergestellt oder Dienstleistungen erbracht würden - damit sei der Name auch nicht als Herkunftsbezeichnung zu verstehen. Bayern hat sich den Namen des im 19. Jahrhundert von Ludwig II. erbauten Märchenschlosses als Marke gesichert, unter anderem für Parfüms, Messer, Spieldosen, Telekommunikationsleistungen und Schönheitspflege.

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